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12.12.2024

Offene Kinder-und Jugendarbeit in der Ganztagsdiskussion stärken!

Ein rotes Käppi mit AWO-Logo hängt im Wald an einem Ast.

Insbesondere hinsichtlich des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung ab 2026/27 betont die AWO die Bedeutung non-formaler Bildungs- und Mitwirkungsangebote für Kinder und Jugendliche.

Die AWO setzt sich dafür ein, die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) als wichtiges Angebot zu stärken und zu fördern, um Kindern und Jugendlichen non-formale Bildungsangebote, Selbstwirksamkeit und Raumaneignung, Streitkultur und Freundschaft, Entschleunigung und Mitwirkung außerhalb von Schule, Elternhaus und kommerziellen Freizeitangeboten zu ermöglichen.

Offene Kinder- und Jugendarbeit ist „der einzige institutionell gesicherte und staatlich geförderte Ort, an dem Kinder und Jugendliche eigenständig gestaltbare und auslotbare Erfahrungsräume nutzen können, in denen nicht Erwachsene mit ihren Erwartungen Orientierungspunkte bilden und in denen eine Lernkultur vorherrscht, die auf Erfahrungen des alltäglichen Lebens setzt und so nachhaltige Wirkung auf Bildungsprozesse entfaltet.“

So heißt es im AGJ-Positionspapier von 2011 „Kinder- und Jugendarbeit unter Gestaltungsdruck. Zur Notwendigkeit, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten und weiterzuentwickeln“.

Deshalb betonen wir mit dem Diskussionspapier „Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Ganztagsdiskussion stärken“, das unten auf dieser Seite zum Download bereit steht, die Bedeutung des Arbeitsfelds. Das Papier diskutiert den Stellenwert der OKJA im Rahmen der Ganztagsbetreuung, insbesondere vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung ab 2026/27. Das Diskussionspapier richtet sich an Fachkräfte, Träger und Entscheidungsträger der AWO und eignet sich, um interne und externe Akteur*innen für die Herausforderungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kontext der Ganztagsentwicklung zu sensibilisieren und deren Interessen zu vertreten.

Den Kern der OKJA schützen - Voraussetzungen und Herausforderungen in der Kooperation

Die Offene Arbeit ist nicht von äußeren Interessen und Erwartungen geleitet, sondern von denen der Kinder und Jugendlichen. Sie lässt sich nicht von schulbezogenen, arbeitsmarktorientierten oder ausschließlich präventiven Logiken beeinflussen, junge Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Die OKJA versteht sich als anwaltschaftliche Vertretung und jugendpolitische Lobby für Kinder und Jugendliche.

Voraussetzung für eine Kooperation: Kinder und Jugendliche, ihre Persönlichkeit und individuellen Bedürfnisse sowie Kinderrechten und -Interessen stehen im Zentrum der Kooperation, mit besonderem Fokus auf die Entwicklung von Selbstwirksamkeit und demokratische Selbstorganisation. Substanzielle Mitwirkung und -bestimmung der Kinder über den (Ganz)Tag hinweg wird sichergestellt.

Im Gegensatz zur Schule ist die OKJA ein Lernort, der nicht über Pflicht, Lehrpläne und Leistungsbewertungen strukturiert ist. Die Schule prägt dabei nicht nur als Ort die Erwartungserwartungen der Kinder- und Jugendlichen, sondern funktioniert tatsächlich nach einer anderen Logik.

Voraussetzung für eine Kooperation: Die OKJA darf nicht funktionalisiert werden und ihre Räume nicht verzweckt werden. Dies sollte auch gewahrt werden, wenn ein alltägliches Angebot der Ganztagsbetreuung in den Räumen verstetigt wird. Einrichtungen und Angebote müssen weiterhin als eigenständiger Sozialisationsort für junge Menschen erhalten und gefördert werden. Die Räumlichkeiten von Vereinen, der OKJA und anderen Orten des Sozialraums sollten nutzbar gemacht werden, damit Kinder nicht dauerhaft und über den Tag hinweg im gleichen Raum und nicht in der Schule verweilen.

Schulen sind große, stark verregelte und hierarchisierte Institutionen. Die Jugendarbeit ist dagegen häufig ein kleiner, weniger verregelter Ort mit wenig Personal und flachen Hierarchien und partizipativ erarbeiteten Leitlinien. Diese unterschiedliche Beschaffenheit der beiden Institutionen prägt auch ihre Arbeitsweisen und Mitarbeitenden. Entsprechend schwer ist häufig eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe, denn für die Schule bleibt die OKJA häufig der kleine Partner, der sich nach Wunsch der Schule ins System Schule einfügen soll und muss.

Voraussetzung für eine Kooperation: Die OKJA ist kein Erfüllungsgehilfe oder Dienstleister der Schule oder des Ganztags. Eine potenzielle Kooperation zwischen der OKJA und der Ganztagsbetreuung sollte dies berücksichtigen sowie die Leitprinzipien der Offenen Arbeit erkennen, würdigen und erhalten.

Der Ganztagsanspruch reagiert auf den Bedarf von Familien, ihre Kinder betreuen zu lassen und den Ansprüchen der Politik, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Eltern (vollständig) in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Eine Betreuung von Kindern im Auftrag der Eltern und der Politik ist aber das Gegenteil der OKJA, die sich gerade durch ihre Offenheit und das freiwillige Kommen, Teilnehmen, Nicht-Teilnehmen oder Gehen auszeichnet. So gibt es im Rahmen der OKJA beispielsweise keine Aufsichtspflicht. Im Ganztag können Kinder nicht kommen und gehen, wie sie möchten. Wird die Freiwilligkeit auf die Auswahl zwischen verschiedenen Angeboten im Rahmen des Ganztags, an denen man teilnehmen kann, reduziert, steht zu befürchten, dass die OKJA genau das in der Kooperation leisten müssen wird: ein Angebot für Kinder- und Jugendliche zu machen, das die im Rahmen ihrer verpflichtenden Teilnahme am Ganztag auswählen können. Das Spezifische der Offenen Kinder- und Jugendarbeit geht darin verloren.

Kinder und Jugendliche verbringen immer mehr Zeit in der Schule. Diese Tendenz wird durch den Ausbau des Ganztags weiter ausgebaut. Die durchorganisierten und oft vorgegebenen Angebote und Zeitabläufe erschweren die kreative Selbstgestaltung und Selbstbestimmung der Kinder und Jugendlichen sowie die Motivation und Möglichkeit, eigene Ideen umzusetzen. Im Ganztag sind junge Menschen immer von Erwachsenen betreut und beaufsichtigt und sollen in ihrem Verhalten pädagogisch beeinflusst werden. Traditionell stellt die OKJA die selbstbestimmte Gestaltung freier Zeit in den Vordergrund.

An vielen Orten ist die Offene Kinder- und Jugendarbeit strukturell unterfinanziert und personell unterversorgt – obwohl sie eine Pflichtaufgabe im SGB VIII ist. Die Kooperation mit dem Ganztag ist daher oft überhaupt nicht durchführbar, da die (personelle und finanzielle) Ausstattung und Refinanzierung dafür fehlt.

Voraussetzung für eine Kooperation: Erhaltung und Förderung der OKJA: Eine kindgerechte und bedarfsorientierte Kooperation erfordert eine solide, dynamische Finanzierung und angemessene personelle Ressourcen. Die Gewährleistungen von Maßnahmen nach §11 SGBVIII darf nicht von der Haushaltslage der Kommune abhängen oder gegen Rechtsansprüche ausgespielt werden, sondern ist als dauerhafte Pflichtaufgabe anzuerkennen. Sowohl die OKJA als auch die bedarfsgerechte Zurverfügungstellung von ganztätigen Bildungs- und Betreuungsangeboten gehören zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Eine Kooperation mit dem Ganztag sollte immer die auskömmliche und dauerhafte Finanzierung von Zeitbudgets, Sach- und Maßnahmenkosten beinhalten. Dies umfasst beispielsweise Sicherstellung eines angemessenen Betreuungsschlüssels, inklusive Berücksichtigung von Zeiten für Teamsitzungen und Fortbildungen, die Abdeckung der Overhead- und Betriebskosten sowie zusätzlicher Ausstattungen. Dies wäre auch eine wichtige Voraussetzung, um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten.

  • Diskussionspapier

    Offene Kinder-und Jugendarbeit in der Ganztagsdiskussion stärken!

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