GKV-Reform: Tarifbindung, Qualität und Finanzierung – ein wachsender Zielkonflikt
Während Politik und Gesetzgebung seit Jahren auf mehr Qualität, Fachkräftesicherung und eine bedarfsgerechte Versorgung setzen wollen, könnten die geplanten Vergütungsbegrenzungen genau diese Entwicklungen gefährden.
Im Interview erläutert Sonja Borzel, Vorstandsvorsitzende des AWO Bezirksverbands Ober- und Mittelfranken, warum insbesondere tarifgebundene Einrichtungen unter Druck geraten und welche drastischen Folgen das für die Versorgung haben könnte.
Welche konkreten Auswirkungen erwarten Sie für Ihre Einrichtungen?
Borzel: Der Gesetzesentwurf birgt erhebliche Risiken für das Gesundheitssystem insgesamt. Er setzt vor allem auf kurzfristige Einnahme- und Umverteilungsmaßnahmen, während notwendige Strukturreformen ausbleiben. Die vorgesehenen Kürzungen treffen insbesondere tarifgebundene, gemeinnützige MVK-Kliniken (Mutter-Vater-Kind-Kliniken), die bereits heute unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen. Diese Einrichtungen sind keine Kostentreiber, sondern ermöglichen den Patient*innen für vergleichsweise wenig Kosten, hohe Therapieerfolge. Sie tragen maßgeblich zur Gesundheit von Familien bei. Einsparungen an dieser Stelle wären langfristig gesehen fatal.
In welchem Umfang könnten steigende Personal- und Sachkosten unter den vorgesehenen Rahmenbedingungen noch aufgefangen werden?
Borzel: Es besteht die Gefahr, dass die vorgesehenen Ausgabenbegrenzungen den Kostendruck in Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen erhöhen. Viele Kostensteigerungen – insbesondere bei Personal, Energie und Sachmitteln – sind von den Leistungserbringern nicht beeinflussbar. Werden Vergütungen begrenzt, ohne die Kostenentwicklung ausreichend zu berücksichtigen, sinken die wirtschaftlichen Spielräume der Einrichtungen erheblich. Dies könnte Investitionen und Modernisierungen erschweren.
Welche Konsequenzen erwarten Sie für die Versorgung von Patient*innen?
Borzel: Der Bedarf ist schon lange größer als das Angebot und wird noch weiter steigen. Die bereits bestehende Unterversorgung würde sich also weiter verschärfen. Betroffene Familien müssten mit längeren Wartezeiten und einem eingeschränkten Angebot rechnen. Einsparungen zulasten der Leistungserbringer werden langfristig die Versorgungsqualität beeinträchtigen. Werden finanzielle Spielräume eingeschränkt, müssen Investitionen in Personal, Innovationen und neue Therapieangebote zurückgestellt werden.
Welche mittel- und langfristigen Auswirkungen sehen Sie für die rehabilitative und präventive Versorgung in Deutschland?
Borzel: Ich sehe ein großes Risiko, dass Rehabilitation und Prävention unter zunehmenden Kostendruck geraten, obwohl gerade diese Bereiche langfristig dazu beitragen können, Behandlungs- und Pflegekosten zu vermeiden. Wenn Einrichtungen ihre Kosten nicht mehr ausreichend refinanzieren können, müssen Kapazitäten reduziert oder Investitionen in präventive und rehabilitative Angebote verschoben werden. Langfristig wird dies zu höheren Folgekosten und einer geringeren Effizienz des Gesundheitssystems führen.
Gäbe es aus Ihrer Sicht Alternativansätze, um die Finanzstabilität zu stärken?
Borzel: Es ist davon auszugehen, dass die GKV vor allem ein Ausgaben- und kein Einnahmeproblem hat. Deshalb sollten strukturelle Reformen im Mittelpunkt stehen, wie beispielsweise der Abbau von Fehlanreizen im Versorgungssystem und nachhaltige Strukturreformen statt kurzfristiger Beitragserhöhungen oder Steuerzuschüsse.
Welches Signal sendet der Entwurf aus Ihrer Sicht an die Träger?
Borzel: Der Entwurf sendet das Signal, dass kurzfristige Konsolidierung Vorrang vor nachhaltigen Strukturreformen erhält. Für Leistungserbringer*innen entsteht der Eindruck, dass sie einen erheblichen Teil der finanziellen Stabilisierung über Vergütungsbegrenzungen mittragen sollen, während grundlegende Reformen der Versorgungsstrukturen vertagt werden. Eine Konsequenz könnte die Schwächung von Investitionsbereitschaft, Innovationskraft und Planungssicherheit im Gesundheitswesen sein. Die steigenden Kosten sind überwiegend politisch oder extern verursacht, deshalb dürfen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen nicht schon wieder als Sparreserve dienen.
Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen können dauerhaft nur dann einen Beitrag zur Stabilisierung der GKV leisten, wenn ihnen gleichzeitig ausreichende wirtschaftliche Handlungsspielräume verbleiben. Die bereits bestehende Unterversorgung von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen darf sich nicht noch weiter verschärfen! Die geplanten Ausgabenbegrenzungen würden insbesondere tarifgebundene, gemeinnützige MVK-Kliniken treffen.
Was sind die langfristigen Folgen, die dadurch entstehen?
Borzel: Werden Prävention und Rehabilitation geschwächt, steigen langfristig Krankheits- und Folgekosten, die eigentlich durch frühzeitige Vorsorge verhindert werden können.
Welches Fazit ziehen aus der aktuellen GKV-Reform?
Borzel: Das geplante GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz steht aus meiner Sicht in einem Spannungsverhältnis zu den gesundheitspolitischen Zielen, die der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Reformen – unter anderem auch dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) – verfolgt hat. Diese Reformen setzen auf Qualität, Fachkräftesicherung, qualifiziertes Personal und eine bedarfsgerechte Versorgung. Gleichzeitig sollen die Leistungserbringer tarifgerecht bezahlen und attraktive Arbeitsbedingungen schaffen.
Gerade gemeinnützige, tarifgebundene Mutter-/Vater-Kind-Kliniken haben diese politischen Vorgaben längst umgesetzt. Sie investieren in qualifiziertes Personal, therapeutische Angebote, Qualitätssicherung und familienorientierte Therapiekonzepte. Die damit verbundenen Kostensteigerungen entstehen nicht freiwillig, sondern sind Ausdruck gesetzlicher und gesellschaftlicher Erwartungen an eine hochwertige Gesundheitsversorgung. Werden die Vergütungsmöglichkeiten künftig primär unter dem Gesichtspunkt der Beitragsstabilisierung begrenzt, droht eine zunehmende Entkopplung von Kostenentwicklung und Refinanzierung. Dies betrifft vor allem tarifgebundene Einrichtungen, deren Personalkosten aufgrund vereinbarter Tarifsteigerungen nachvollziehbar und kaum kurzfristig beeinflussbar steigen.
Gemeinnützige Träger verfügen anders als gewinnorientierte Unternehmen nicht über umfangreiche Kapitalreserven. Sie können Defizite nur begrenzte Zeit aus Rücklagen ausgleichen. Eine dauerhaft unzureichende Refinanzierung gefährdet daher nicht nur einzelne Einrichtungen, sondern mittel- bis langfristig auch die Versorgungsstruktur der MVK-Vorsorge- und Rehabilitation insgesamt. Aus meiner Sicht besteht die Gefahr, dass Einrichtungen gezwungen werden, Investitionen zurückzustellen, Angebote einzuschränken oder wirtschaftlich notwendige Personalentscheidungen zu treffen, die den politischen Zielen einer qualitativ hochwertigen und familienorientierten Rehabilitation entgegenlaufen. Damit entsteht ein Widerspruch zwischen dem Anspruch des Gesetzgebers, Versorgungsqualität und Fachkräftesicherung zu stärken, und einer Finanzierungspolitik, die den hierfür erforderlichen finanziellen Spielraum zunehmend begrenzt.
Besonders kritisch ist dies vor dem Hintergrund der wachsenden psychischen und psychosozialen Belastungen von Familien. Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind kein Randbereich des Gesundheitssystems, sondern ein wichtiger Baustein der Prävention und Rehabilitation. Werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gemeinnütziger und tarifgebundener Träger verschlechtert, besteht die Gefahr, dass aus kurzfristiger Beitragsstabilisierung langfristig höhere Folgekosten für das Gesundheits- und Sozialsystem entstehen.