Ganztag – kein Rechtsanspruch ohne Qualität
Seit dem 1. August 2026 gilt der neue Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder. Heute enden in NRW die Sommerferien – dort blickt man mit gemischten Gefühlen auf die Umsetzung des Anspruchs. Ein Interview.
Die AWO ist in vielfältiger Weise im Bereich der Ganztagsbildung für Grundschulkinder aktiv – mit eigene Angeboten oder als Kooperationspartner. Der Bundesverband setzt sich fach- und sozialpolitisch für eine qualitativ hochwertige Ganztagsförderung für Grundschulkinder ein. Mit Miriam Maiburg, Bereichsleitung Schule des AWO Unterbezirks Münsterland-Recklinghausen, sprach er über ihre Sicht aus NRW und warum sie den Rechtsanspruch ohne Ausführungsgesetz auf Landesebene mit notwendigen Qualitätsstandards kritisch sieht.
Wie bewerten Sie den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung grundsätzlich? Welche Chancen und Herausforderungen sehen Sie für NRW?
Maiburg: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist in einer konsequenten und bedarfsgerechten Ausgestaltung der richtige Weg. Eine verlässliche Betreuung ist die Grundvoraussetzung, damit Eltern ihren Lebensunterhalt sichern können und in ihrer Aufgabenvielfalt im Alltag entlastet werden. Auch für die Wirtschaft ist es wichtig, dass Mütter und Väter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt der Rechtsanspruch Sicherheit und ist absolut zu befürworten. Ein Bundesgesetz zur Einführung des Rechtsanspruches ohne ein Ausführungsgesetz auf Landesebene mit notwendigen Qualitätsstandards zur personellen und räumlichen Ausstattung, wie es in NRW aktuell erfolgt, ist jedoch hochgradig kritisch zu bewerten. Die Quantität der Plätze sichert zwar zukünftig die Betreuung vieler Grundschulkinder, kann aber weder die Eltern noch die Gesellschaft zufriedenstellen. Betreuung ohne Bildung umzusetzen, ist fahrlässig und wird den Kindern in ihrer Entwicklung nicht gerecht. Bildung ist zudem ein wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Gesellschaft. Ein gut durchdachtes und zukunftsorientiertes Bildungssystem kann einen großen Beitrag leisten, Bildungserfolg zu sichern und diesen von sozialer Herkunft zu entkoppeln. Der enge Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg wird seit Jahrzehnten als Problem erkannt. Es ist fatal, dass nicht gegengesteuert wird. Die offene Ganztagsschule (OGS) kann hier einen wichtigen Beitrag leisten, diesem Dilemma zu begegnen. Das Zusammendenken von Bildung und Betreuung ist eine gesellschaftliche und politische Pflicht und Notwendigkeit, um die Kinder von heute auf die immer größer werdenden Herausforderungen, denen sie in ihrem Erwachsenenleben gegenüberstehen werden, vorzubereiten. Denn Fachkräftemangel, demografische Entwicklung, Demokratiefestigung und der Umgang mit Klimaveränderungen erledigen sich nicht von allein.
Die OGS kann ein Ort sein, um zukunftsrelevante Kompetenzen schon früh in den Fokus zu stellen und Raum zur Entfaltung zu geben. Teamwork, Selbstwirksamkeitserfahrungen, kritisches Denken, Kommunikation, soziales Lernen, Konfliktfähigkeit, Toleranz, Solidarität und Diplomatie sind Kompetenzen, die aktiv in einem sicheren Raum erlernt werden müssen. Auch die Festigung der deutschen Sprache für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund kann in einem ganztägigen Bildungsangebot intensiv gefördert werden. Hierfür müssen aber die politischen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden. Für Nordrhein-Westfalen ist dies nicht in ausreichendem Maße umgesetzt. Trotz der Einführung des Rechtsanspruchs hängt die Qualität der ganztägigen Betreuung und Bildung weiterhin an der Finanzkraft und am Gestaltungswillen der jeweiligen Kommune. Wer nur auf Quantität setzt, wird seinem Auftrag gegenüber den Kindern und der Gesellschaft nicht gerecht. Diese Diskussion müssen und wollen wir weiterhin führen. Der Vorstoß des Bundes war in dieser Hinsicht ein wichtiger, wenn auch nicht ausreichender Baustein.
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz hat das Thema Bildung und Betreuung für Grundschulkinder grundsätzlich einen höheren Stellenwert erhalten, was wir als Träger positiv bewerten. In den kommunalen Verwaltungen, bei den Schulleitungen und mit etwas Verzögerung auch in der Lokalpolitik gab es eine erhöhte Aufmerksamkeit, sodass wichtige Themen in Bezug auf Räume, gemeinsame Raumnutzung, aber auch die konzeptionelle Ausgestaltung der Angebote mit Fragen der Rhythmisierung oder der Einführung von Lernzeiten vermehrt in den Fokus traten. Ohne die Unterstützung des Landes bleibt es jedoch eine große Herausforderung, das Angebot vor allem in den zahlreichen finanzschwachen Kommunen bedarfsgerecht aufzustellen. Der bereits vorhandene Flickenteppich wird somit weiterhin gefestigt. Das betrachten wir als eine verpasste Chance.
Wie gut sind die Schulen und Träger aus Ihrer Sicht derzeit auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs vorbereitet?
Maiburg: Die Situation ist kommunal und von Schulstandort zu Schulstandort durchaus unterschiedlich. Ein Großteil der Schulen hat sich im besten Falle in enger Vernetzung aller Professionen gemeinsam auf den Weg gemacht. Dies hing in hohem Maße von der Haltung der Schulleitung und dem Gestaltungswillen ab. Grundsätzlich können wir aus unserem Blickwinkel bewerten, dass der Erfolg einer guten Umsetzung mit dem Grad der guten Zusammenarbeit vor Ort zwischen Schulleitung und OGS-Leitung und allen an Schule Beschäftigten einhergeht. Generell ist es dabei wichtig zu betonen, dass der Blick auf den Rechtsanspruch zwar noch einmal ein höheres Tempo vorgegeben hat, dass die Geschichte der OGS aber von Anbeginn eine Erfolgsgeschichte mit hohem Wachstum war. Die Weiterentwicklung des Angebotes und der Ausbau zusätzlicher Gruppen sind daher nichts Neues, sondern waren bereits seit vielen Jahren Bestandteil der Arbeit an den Schulen, da die Nachfrage stetig gestiegen ist und die Kommunen ein großes Interesse daran hatte, Eltern entsprechende Plätze anzubieten.
Trotzdem war die Vorbereitungsphase der letzten Jahre auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs an vielen Schulstandorten durchaus intensiv bei sehr vielseitigen Voraussetzungen. Es gab große Unterschiede, die mit den prognostizierten Teilnehmendenzahlen zu tun hatten, vor allem aber mit der räumlichen Situation und der baulichen Substanz der Schulstandorte. Viele Schulen haben ihre Raumkonzepte verändert. Dabei spielt auch die Akzeptanz für eine durchgängige Raumnutzung eine große Rolle. Dort wo der klassische Klassenraum oder der zuvor ausschließlich von der OGS genutzte Betreuungsraum nicht mehr der Klassenleitung oder der OGS vorbehalten war und eine differenzierte Abstimmung zur Gestaltung und Nutzung notwendig wurde, gab und gibt es Schwierigkeiten, die es gemeinsam zu bewältigen gilt. Dies sind Veränderungsprozesse, die Zeit brauchen und Leitungskräfte, die Vertrauen schaffen und die Veränderungen mit einer positiven Haltung begleiten.
Damit wird mit dem Schuljahr 2026/2027 kein Schalter umgelegt. Vielmehr werden bereits begonnene Prozesse mit vielen unterschiedlichen Bausteinen, die notwendiger und richtigerweise in Gang gesetzt wurden, weiterverfolgt und weiterentwickelt. Auch wir als Träger haben wie viele andere OGS-Träger die letzten Jahre genutzt, um für die Prozesse vor Ort Unterstützung zu bieten und vor allem um bereits vorhandene und praxiserprobte Ideen weiterzutragen. In einem Strategieprozess zum OGS-Rechtsanspruch haben wir als Träger von 71 Offenen Ganztagsschulen intensiv an der Vernetzung der Standorte und am Wissenstransfer gearbeitet, haben Qualitätszirkel zu unterschiedlichen Themen gebildet und Fachtage für Schulleitungen, Schulverwaltungen und OGS-Leitungen angeboten, um den Weg hin zum Rechtsanspruch aktiv mitzugestalten. So war zum Beispiel das Mittagessen in großen Einrichtungen mit der täglichen Versorgung von 200 bis 350 Schulkindern ein Nadelöhr, dass wir genauer in den Blick genommen haben. Mit der Umstellung auf ein offeneres Modell, in dem die Kinder bedarfsgerechter und flexibler am Mittagessen teilnehmen können und nicht mehr in einer Gruppe zu festgelegten Zeiten essen, war ein Positivbeispiel, welches bereits jetzt in vielen Einrichtungen umgesetzt wurde, den Tagesablauf und die Organisation entspannt und von den Kindern äußerst positiv angenommen wird.
Welche Hürden erleben Sie aktuell bei der Vorbereitung auf die Umsetzung?
Maiburg: Vor allem die Raumfrage ist weiterhin ein großes Hemmnis, da diese von verschiedenen Faktoren abhängt, die nicht von Träger- oder Schulseite beeinflusst werden können. Die Schulteams sind aktuell im laufenden Betrieb Bausituationen ausgesetzt, müssen mit Containerlösungen arbeiten oder müssen auf weit auseinanderliegende Räume oder mehrere kleine Räume ausweichen, was mit dem vorhandenen Personal teilweise nur schwierig zu stemmen ist. In Krankheitsphasen gilt dies natürlich dann in besonderer Weise. Auch Planungen, die wieder verworfen werden müssen, da Bauzeiten nicht eingehalten werden können, sind keine Seltenheit. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer im Gebäude verteilter Essensausgaben bei fehlender Mensa kann zu personellen Engpässen und organisatorischen Problemen führen. Generell wäre es zudem hilfreich, wenn mehr Zeit zum Austausch zwischen Lehrkräften und OGS-Mitarbeiter*innen zur Verfügung stehen würde, um gemeinsame Zielsetzungen und Konzepte zu erarbeiten, Vertrauen aufzubauen, das Arbeiten im Multiprofessionellen Team zu erproben und neue Ideen umzusetzen.
In welchen Bereichen sehen Sie den größten Handlungsbedarf, damit der Rechtsanspruch in der Praxis erfolgreich umgesetzt werden kann?
Maiburg: Der größte Handlungsbedarf liegt im bedarfsgerechten Ausbau/Neubau/Umbau von Räumen und in der Festlegung von Personalstandards, um die Qualität der Angebote zu sichern. Ein Ausführungsgesetzt hätte dies geregelt.
Welche Rolle spielt der Fachkräftemangel für die Umsetzung des Ganztagsausbaus, und welche Lösungsansätze halten Sie für realistisch?
Maiburg: Der Fachkräftemangel ist in einigen Regionen bereits jetzt deutlich sichtbar. Nicht jede OGS-Gruppe kann mit einer Fachkraft besetzt werden. Dies hängt in einigen Kommunen sicherlich auch an der finanziellen Ausgestaltung der Angebote, aber vor allem daran, dass Fachkräfte nicht mehr in ausreichender Zahl verfügbar sind. Zudem kommen im Arbeitsfeld der OGS zwei hemmende Faktoren hinzu, die eine Stellenbesetzung erschweren. Es handelt sich i.d.R. um Halbtagsstellen, die aber von den Arbeitszeiten bis in den Nachmittag reichen. Mit einer Halbtagsstelle kann der Lebensunterhalt in der Regel nicht bestritten werden, wenn man diesen für sich allein oder als Alleinerziehende*r bestreiten muss. Zudem muss für berufstätige Mütter und Väter, die in der OGS arbeiten, die eigene Kinderbetreuung gesichert sein, damit sie bis 16 Uhr und in den Ferien tätig sein können. Hier können Arbeitszeitmodelle helfen, aber auch die Ausweitung der Wochenstunden auf den Vormittag durch eine enge Vernetzung, wie z.B. durch die Etablierung von Ganztagsklassen, die nicht nur den Mitarbeitenden entgegenkommt, sondern auch konzeptionell eine Weiterentwicklung auf dem Weg zu mehr Bildungsqualität darstellt.
Wenn wir unseren gemeinsamen Auftrag, die OGS als Bildungsangebot auszugestalten, also ernst nehmen, stehen wir in der Verantwortung, dem Fachkräftemangel aktiv etwas entgegensetzen. Die Grundlage dafür wäre in NRW zunächst das klare Bekenntnis zum Einsatz von Fachkräften in der OGS. Das Land setzt hier bewusst keine Standards und bezieht sich darauf, dass nicht genügend Fachkräfte vorhanden sind. Hierzu gibt es zahlreiche Statistiken und Prognosen, wie prekär sich diese Situation in den nächsten Jahren bei steigenden Bedarfen und einer gleichzeitig hohen Zahl an Renteneintritten entwickeln wird. Ein echtes verantwortliches Gegensteuern der Politik ist jedoch nicht in Sicht. Stattdessen setzt man auf Qualifizierungsmaßnahmen, die zwar eine Basiskompetenz vermitteln, aber wenig Anreize schaffen, da diese Qualifikationen nicht ausreichen, um als Fachkraft zu agieren, als solche bezahlt zu werden und seinen Lebensunterhalt dadurch zu bestreiten.
Wir benötigen daher Programme und Ausbildungsmodelle, die es Quereinsteiger*innen ermöglichen, in einer fortgeschrittenen Lebensphase, in der sie für sich und ggfls. für ihre Familien sorgen müssen, eine pädagogische Fachausbildung zu absolvieren. An der Vielzahl der Ergänzungskräfte in unseren Einrichtungen, die sich aktiv und mit viel Engagement für die Arbeit mit Grundschulkindern entscheiden, sehen wir, dass es sich nicht um einen Mangel an Beschäftigten handelt. Daher sollten wir nun gemeinsam die Verantwortung übernehmen, den Mitarbeiter*innen oder auch externen Quereinsteiger*innen die Chance zu geben, diesen Weg mit uns zu gehen. Wir wissen, dass die Bereitschaft bei vielen da ist, sich weiterzuentwickeln, dass es aber oftmals an Rahmenbedingungen und Unsicherheiten scheitert. An dieser Stelle benötigen wir die finanzielle Unterstützung des Landes für echte Fachausbildung. Gemeinsam mit den Berufskollegs, mit denen es bereits enge Kooperationsbeziehungen gibt, können wir passende Ausbildungsmodelle entwickeln und können unsere Mitarbeitenden auch selbst aktiv auf dem Weg von der Ergänzungskraft zur Fachkraft begleiten. Wir müssen endlich anfangen, damit wir dem Fachkräftemangel etwas Positives entgegensetzen können. Nur so kann der Bildungsanspruch, der im Landeserlass festgeschrieben ist und den wir als Träger explizit verfolgen, gemeinsam umgesetzt werden.
Wie erleben Sie die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Trägern, Kommunen und weiteren Akteuren im Hinblick auf den Ausbau der Ganztagsangebote?
Maiburg: Grundsätzlich hat sich die Zusammenarbeit in den meisten Kommunen und den meisten Schulstandorten sehr positiv entwickelt. Die gemeinsame Aufgabe, die Schulen für den Rechtsanspruch fit zu machen, hat zu einem erhöhten Austausch und zu einer engeren Kooperation geführt. In den meisten Fällen erleben wir ein positives und konstruktives Miteinander. Dennoch ist die Aufgabe vor allem auch in Bezug auf den räumlichen Ausbau in einigen Kommunen so groß, dass sie nicht im zur Verfügung stehenden Zeitrahmen gemeistert werden konnte. Dass es hier teilweise zu Spannungen und Differenzen kommt, da die Schulteams dieser unzureichenden Situation ausgesetzt sind, bleibt nicht aus. Dennoch wirken wir als Träger weiterhin konsequent auf eine positive und verlässliche Partnerschaft hin, da wir der Überzeugung sind, dass die Herausforderungen nur gemeinsam gelöst werden können. Leider gibt es aber auch Kommunen und Schulleitungen, die dem Rechtsanspruch kritisch gegenüberstehen. In diesen Fällen haben wir als Träger aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben weniger Spielräume, um eine positive Entwicklung voranzutreiben.
Welche Auswirkungen erwarten Sie auf die Qualität der pädagogischen Arbeit?
Maiburg: Das kommt ganz auf die jeweilige Kommune an. Der Rechtsanspruch an sich ist weder ein Qualitätsgarant noch ein Qualitätsblocker. Das Land NRW hat mit einem zweijährigen Dialogprozess alle Notwendigkeiten für einen qualitativen Ganztag erfasst und hat sich dann aus Kostengründen gegen ein Ausführungsgesetz mit notwendigen Standards entschieden. Demnach entscheidet weiterhin der Wohnort eines Kindes, ob es ein qualitativ hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot erhält oder nicht. Denn ausschlaggebend dafür ist, welche Priorität die jeweilige Kommune diesem Thema einräumt und konkret, wie hoch der freiwillige Anteil an Fördermitteln ist, den die Kommune aufbringt.
Welche Erfahrungen aus Ihrer bisherigen Praxis können Ihrer Meinung nach besonders dazu beitragen, die Umsetzung erfolgreich zu gestalten?
Maiburg: Wichtig sind ein konstruktiver Prozess und eine enge Vernetzung aller Beteiligten. Kommunen, Schulleitungen und Träger sollten im besten Falle gemeinsame Zielsetzungen erarbeiten und verbindliche Vereinbarungen treffen. Auch der Grad der innerschulischen Vernetzung ist ein wichtiger Faktor, da eine positive Umsetzung nur mit engem Austausch, guter Kommunikation, Verständnis und Diplomatie gelingen wird. Auch der aktive Blick auf Veränderungsprozesse und zeitliche Ressourcen, sich damit auseinanderzusetzen, sind wichtig für alle Beteiligten, damit Veränderung positiv und nach vorn gerichtet wahrgenommen werden kann und nicht als Bedrohung und besondere Belastung verstanden wird. Die Vernetzung von Schulstandorten in der Kommune oder auch überregional trägt dazu bei, gute und praxiserprobte Ideen weiterzutragen. Auch dies wurde von unseren Leitungskräften als überaus positiv bewertet.
Wie stellen Sie sich einen qualitativ hochwertigen Ganztag in fünf Jahren vor, und was muss bis dahin geschehen, um dieses Ziel zu erreichen?
Maiburg: Der Rechtsanspruch auf Betreuung muss in den nächsten Jahren ernsthaft mit der Notwendigkeit verbunden werden, das Bildungssystem qualitativ weiterzuentwickeln und zukunftsfähig zu machen. Die OGS ist der richtige Ort dafür, da hier Räume und Möglichkeiten geschaffen werden, sich ohne Leistungsdruck auszuprobieren, Mitbestimmung zu lernen, Verantwortung zu übernehmen und selbstwirksam zu sein. Motivation ist die Grundlage allen Lernens. Diese aktiv mit spannenden Themen und Projekten zu fördern, ist Aufgabe der OGS, wenn wir sie nicht nur als Bildungsangebot labeln, sondern auch so ausstatten, dass die Umsetzung erfolgreich gelingen kann. Eine verlässliche Betreuungssituation für berufstätige Eltern herzustellen ist ein wichtiges Ziel, greift aber zu kurz, da bei einer reinen Betreuung Potentiale und Ressourcen liegen gelassen werden, die wichtig sind für eine tragfähige, funktionierende Gesellschaft von morgen. Damit die Umsetzung eines echten Bildungsangebotes gelingt, benötigen wir:
- den räumlichen und bedarfsgerechten Ausbau von Schulstandorten, damit Schüler*innen sich dort entsprechend entfalten können
- die enge Vernetzung aller an Schule tätigen Professionen auf Augenhöhe zum Wohle der Kinder
- den Ausbau von Ganztagsklassen in einem rhythmisierten Ganztag, damit Kinder entspannter, motivierter und in bedarfsgerechter fachlicher Begleitung lernen können
- die Steigerung der Fachlichkeit durch aktive Anstrengungen zur Ausbildung von pädagogischen Fachkräften
- eine Profilschärfung in der pädagogischen Arbeit auf zukunftsrelevante Themen wie Demokratieförderung, Partizipation, Medienkompetenz, Gesundheit, Umweltschutz, Resilienz und soziales Miteinander
- eine aktive Unterstützung der Politik auf Landesebene und in den Kommunen für eine ernstgemeinte Weiterentwicklung und Umsetzung von zukunftswirksamen Bildungszielen mit Blick auf Bildungsgerechtigkeit und individuelle Förderung
- eine auskömmliche Finanzierung für vorhandene Bedarfe