Expert*innen-Chat im Januar: "Die gesetzliche Betreuung - notwendig oder vermeidbar?"
Wenn Sie als volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Ihre Angelegenheiten ganz oder nur teilweise besorgen können, so bestellt das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen eine gesetzliche Betreuungsperson. Diese vertritt Sie dann in Ihren rechtlichen Angelegenheiten, die vom Betreuungsgericht festgelegt worden sind.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie schon beizeiten selbst bestimmen, wer für Sie Entscheidungen treffen kann, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind, das heißt, wenn von Ihnen festgelegte Umstände eingetreten sind. Mit einer umfangreich ausgefüllten Vorsorgevollmacht über wichtige Bereiche ist die Einsetzung einer gesetzlichen Betreuungsperson in der Regel nicht erforderlich.
Oftmals stehen Angehörige oder pflegende Nahestehende ganz plötzlich vor der entscheidenden Frage ob und wann eine gesetzliche Betreuung notwendig ist. Reicht die Vorsorgevollmacht aus? Was regelt eine Betreuungsverfügung? Kann eine angehörige Person die rechtliche Betreuung übernehmen? Wer hilft und unterstützt bei Fragen und Belangen zur rechtlichen Betreuung?
Diese und andere Fragen beantwortet unsere Expertin für Sie im Chat!