Asylverfahrensberatung – Kürzungen mit fatalen Folgen
Die Bundesregierung plant für den Haushalt 2027 eine 80-prozentige Kürzung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung. Die Auswirkungen wären für Schutzsuchende dramatisch. Ein Interview.
Die allgemeine Beratung soll gestoppt und nur noch die sogenannte besondere Rechtsberatung für vulnerable Gruppen in beschränktem Umfang fortgeführt werden. Warum das fatal wäre und wie sich das auf die Rechte von Asylsuchenden auswirken würde, erklärt Martina Mauer, bis Oktober Co-Leitung Rechtsberatung Asyl- und Aufenthalt des AWO Kreisverband Berlin–Mitte, im Gespräch.
Wie war die Situation in Deutschland vor Beginn des AVB-Programms?
Mauer: Vor Einführung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung nach § 12a AsylG machte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) selbst eine sogenannte unabhängige staatliche Asylverfahrensberatung vor allem in Form von Gruppenberatungen. Daneben gab es auch verschiedene Beratungsangebote freier Träger – wie von unserem AWO Kreisverband Berlin-Mitte, der seit mehr als zehn Jahren in der Asylberatung in Berlin tätig ist. Diese Angebote unabhängiger Träger waren vom personellen Umfang her meist kleiner als die AVB-Programme, zum Teil auf bestimmte Zielgruppen beschränkt, und aus den unterschiedlichsten Fördertöpfen finanziert (u.a. Landesmittel, EU-Förderprogramme wie der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds AMIF, Stiftungsgelder). Auch war der Zugang zu den neu ankommenden Asylsuchenden nicht immer gewährleistet.
Was hat sich durch das Programm verbessert?
Mauer: Die wichtigste Verbesserung war, dass der Anspruch auf eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung im Asylgesetz verankert wurde. Damit wurde zwar noch kein bedarfsdeckendes, aber ein in der Fläche breites Beratungsangebot aus Bundesmitteln finanziert, das nicht mehr wie bisher durch das Bundesamt, sondern durch unabhängige Träger durchgeführt wurde. Es liegt auf der Hand, dass die sozialen Träger ein besseres Vertrauensverhältnis zu den Klient*innen aufbauen können als die Entscheidungsbehörde selbst. Asylsuchende bekommen durch die individualisierte Beratung ein besseres Verständnis über das Verfahren, entscheidungsrelevante Aspekte können gemeinsam herausgearbeitet werden und auch sensible Themen können zur Sprache kommen. So werden auch Menschen mit besonderen Schutzbedarfen schneller identifiziert.
Welche Auswirkungen hätte eine Kürzung des Programms?
Mauer: Eine Kürzung des Bundesprogramms würde dazu führen, dass es kaum mehr Beratung für diese Zielgruppe gäbe. Denn mit Einführung des AVB-Bundesprogramms entfiel die Möglichkeit, Asylberatung über den AMIF zu finanzieren und auch die Länder haben aufgrund des Verbots von Doppelförderungen, ihre Mittel eingestellt. Diese früheren Fördermöglichkeiten lassen sich nicht von heute auf morgen einfach reaktivieren. Haushaltsplanungen sind träge Prozesse, überall fehlt Geld und gleichzeitig hat sich das politische Klima ja nicht nur auf Bundesebene gewandt, sondern auch in der EU-Kommission und in den Bundesländern. Ob die Bundesländer bereit sind, die Kürzung der AVB durch eigene Förderprogramme zu kompensieren, ist fraglich. Es droht damit eine eklatante Versorgungslücke für asylsuchende Menschen. Ohne Beratung werden die Schutzsuchenden ihre Rechte im Asylverfahren nicht verwirklichen können, weil sie schlicht nicht wissen, was von ihnen erwartet wird. Es wird aber auch zu mehr aussichtlosen Anträgen kommen.
Was sind Ihre konkreten Befürchtungen für das zukünftige Asylverfahren?
Mauer: Das BAMF möchte die bundes- und europarechtlich vorgesehene Beratung von Asylsuchenden wieder selbst anbieten. Doch die Erfahrung zeigt, dass die Behörde keine auf den Einzelfall ausgerichtete, umfassende und vertrauensvolle Asylverfahrensberatung anbietet, wie es aktuell die Wohlfahrtsverbände und freien Träger im Rahmen des AVB-Programms leisten. Schon allein die Tatsache, dass es sich um die gleiche Behörde handelt, die anschließend über das Asylverfahren entscheidet, führt zu einem Interessenskonflikt, der sich kaum auflösen lässt.
Asylsuchende sind hochkomplexen Verwaltungsverfahren. Ohne ausreichende Beratung vergrößert sich das Informationsdefizit bei den Asylsuchenden massiv, was aus unserer Sicht stark zu Lasten der Fairness und Rechtsstaatlichkeit von Asylverfahren geht. Das Problem verschärft sich durch die kürzlich in Kraft getretene Reform des Gemeinsamen europäischen Asylsystems. Denn durch die GEAS-Reform werden Asylschnellverfahren und de facto Inhaftierung von Asylsuchenden ausgeweitet, die Verfahren noch komplexer und selbst die Behörden sehen im Paragrafenlabyrinth kaum mehr durch. Im Ergebnis wird es mehr Fehlentscheidungen geben, was dann wiederum auch zu mehr Aufhebungsbescheide durch die Gerichte führt. Also mehr Arbeit für Behörden und Gerichte, weniger Schutz und mehr Unsicherheit für die Geflüchteten.
Gäbe es alternative Hilfsangebote für Asylsuchende in Deutschland?
Mauer: Definitiv nicht genug. Bereits jetzt können die AVB-Beratungsangebote nicht den gesamten Bedarf an unabhängiger und qualitativ hochwertiger Beratung decken. Mit Kürzung des AVB-Programms wird es kaum mehr unabhängige Anlaufstellen für Asylsuchende geben. Betroffen sind auch diejenigen, die besonders auf Unterstützung angewiesen wären – wie Menschen, die nicht alphabetisiert sind, unbegleitete Minderjährige, traumatisierte Menschen sowie Opfer von Gewalt, Ausbeutung, Folter und Missbrauch.
Hinweis der Redaktion: Das Gespräch wurde Ende September 2026 geführt.
-
Beratung lohnt sich!
Studie zu den gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Mehrwerten der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung.