02.12.2015
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Energieauditpflicht: Erfüllung der Anforderungen durch DIN EN ISO 50001 oder EMAS
Im Rahmen der Erfüllung der Energieauditpflicht haben alle nicht als klein- und mittelständisch zu bewertende Unternehmen (Nicht-KMUs) bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247-1 durchzuführen.
Eine Fristverlängerung über den 05. Dezember 2015 hinaus ist lediglich für Unternehmen möglich, welche sich zur Einführung eines Energiemanagementsystems gemäß ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems gemäß EMAS-Richtlinie verpflichten.