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18.09.2015 | Artikel

Umfrage zur Energieauditpflicht: Unklarheiten und Zeitdruck erschweren die Umsetzung

Von: Steffen Lembke

 

Obwohl die EU-Effizienzrichtlinie bereits seit 2012 die Durchführung eines Energieaudits bei Nicht-KMUs vorsieht, wurde diese Pflicht erst im April dieses Jahres durch den Gesetzgeber auf nationaler Ebene umgesetzt. Betroffenen Betrieben bleiben somit nur wenige Monate Zeit, um das Audit fristgerecht bis zum 5. Dezember 2015 umzusetzen. Auch die komplizierte Definition des Kreises der Betroffenen sowie die zum Teil ungeklärten branchenbezogenen Fragen stellten keine guten Voraussetzungen für eine reibungslose Umsetzung dar. Dies spiegelt sich auch in den Ergebnissen der Umfrage wieder:
So zeigte sich, dass bei rund einem Drittel aller Gliederungen noch keine abschließende Klarheit dahingehend vorhanden ist, ob eine Verpflichtung zum Energieaudit vorliegt. Auch bei der Frage des Weges der Umsetzung herrscht noch große Unsicherheit. Knapp die Hälfte der zur Durchführung eines Energieaudits verpflichteten Gliederungen plant die Umsetzung eines Audits nach DIN 16247-1 innerhalb der Frist bis zum 05. Dezember 2015. Die andere Hälfte hingegen befindet sich hier noch einer klärenden bzw. vorbereitenden Phase. Hierbei wird sich auch die Option der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS offengehalten, welche eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2016 mit sich bringen würde. Die Entscheidung zur Einführung eines dieser Systeme ist bis jetzt jedoch nur in wenigen Einzelfällen getroffen worden.
Der AWO Bundesverband ist weiterhin bestrebt, die Gliederungen bei der Planung und Umsetzung des Energieaudits zu unterstützen. Hierfür wurde unlängst ein Leitfaden als praktische Hilfestellung herausgegeben. Für Rückfragen zum Thema steht Steffen Lembke, Referent für Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement beim AWO Bundesverband ( steffen.lembke@awo.org , Tel 030 36309-240), zur Verfügung.

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