Aktuell
24.07.2015 | Artikel

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. zur Reform der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches

Von: Kerstin Guderley

 

Im Mai 2015 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf für ein Gesetz für ein Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches vorgelegt. Hintergrund des Referentenentwurfs ist insbesondere die Umsetzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
Die BAG-S begrüßt in ihrer Stellungnahme grundsätzlich die längst überfällige Reform des Maßregelrechts gemäß § 63 StGB. Mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und auf die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. daher:
Die Fixierung auf stationäre Unterbringung zu beenden und alternative Behandlungs- und Sicherungsmöglichkeiten zu finden. Zu nennen sind therapeutisch begleitende Behandlungsformen, wie z.B. Betreutes Wohnen, die flächendeckend ausgebaut und finanziert werden sollten. Gelingende Übergänge und Nachsorge durch Gutachter zu schaffen: Eine höhere Frequenz der Begutachtungen und Gutachterwechsel sollten installiert werden, die auch den Fokus auf die Qualität der Begutachtungen legen. Die Gutachten sollten zudem den Übergang und die Nachsorge regeln. Datenlage zu verbessern, um eine bedürfnisgerechte Behandlung sicherzustellen und eine gendergerechte, stigmatisierungsfreie Sprache zu verwenden, um unzeitgemäßes Stigmatisierungspotential zu verhindern.

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...