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13.05.2016 | Pressemitteilung

Schwerwiegende Bedenken bei dem Konzept der sicheren Herkunftsländer

Von: Mona Finder

 

Das Gesetz zur Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten wird heute im Bundestag behandelt. Das Gesetz hat das Ziel, diese Staaten zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten zu bestimmen. „Die AWO hat schwerwiegende Bedenken bei dem Konzept der sicheren Herkunftsländer. Es zementiert ein Zwei-Klassen-System von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und deren Bedingungen für die Aufnahme und Behandlung im Asylverfahren. Unserer Meinung nach wird dadurch ein faires Asylverfahren kaum mehr möglich“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.
Die Gesetzesbegründung zu dem vorliegenden Entwurf lassen zudem eine notwendige, umfangreiche Auseinandersetzung mit den Verhältnissen in Algerien, Marokko und Tunesien vermissen. Die Benennung eines Herkunftslandes zum sicheren Herkunftsstaat muss gemäß international anerkannten rechtlichen Kriterien entsprechend geprüft werden. Dies ist bei den drei Ländern nicht ausreichend geschehen. So gibt es diverse Berichte verschiedener Menschenrechtsorganisationen über die Situation in diesen Staaten, über die Missachtung menschenrechtlicher Vorgaben in Legislative und Exekutive (Strafbarkeit von Homosexualität, Kinderarbeit) und Menschenrechtsverletzungen (Zwangsverheiratung, u.a.) an zahlreichen dokumentierten Einzelfällen
Dass die Prüfung der Asylgesuche von Menschen aus sicheren Herkunftsländern zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden gehe, da für diese weniger Kapazitäten zur Verfügung stünden, wie es in der Gesetzesbegründung heißt, ist für die AWO nicht akzeptabel, gleicht sie doch einer indirekten Schaffung einer Obergrenze. „Das individuelle Recht auf Asyl muss erhalten bleiben und jeder Antrag muss umfassend geprüft werden“, stellt Stadler abschließend klar.

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