Aktuell
17.06.2015 | Veröffentlichung

Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt gesichert

Von: Dieter Eckert

 

Das Kultusministerium Sachsen-Anhalt hat für die 2. Förderperiode des ESF-Programms „Schulerfolg sichern“ die Richtlinie veröffentlicht. Sie schafft Klarheit über die Weiterfinanzierung bestehender und den Aufbau neuer Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Damit wird es möglich sein die an vielen Schulen etablierte Kooperation zwischen Schulen und Jugendhilfeträgern in Form der Schulsozialarbeit landesweit an allen Schulformen lückenlos und langfristig zu erhalten und zusätzlich neue Projekte zu realisieren.
Die neue Richtlinie fördert Personalstellen für Projekte der Schulsozialarbeit an Schulen, 14 regionale Netzwerkstellen und eine zentrale Koordinationsstelle. Die Richtlinie gründet auf einem breiten und offensiven Aufgabenverständnis von Schulsozialarbeit mit der Möglichkeit vielfältige präventive als auch intervenierende Aufgaben an Schulen durchzuführen. Auch die stärkere Einbindung der Schulsozialarbeit an der Schulentwicklung wird ein wichtiger Punkt in der neuen Förderperiode werden.
Voraussichtlich werden landesweit 350 Schulsozialarbeitsprojekte eine dreijährige Förderung erhalten. Der Personalschlüssel liegt bei einer Vollzeitstelle für Schulen mit bis zu 300 Schülern und höchstens zwei Vollzeitstellen an Schulen mit mehr als 300 Schülern. Die Vergütungen werden an landesrechtliche Vorgaben gekoppelt. Hinzu kommen monatliche Pauschalen für Sachausgaben und indirekte Kosten.

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