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25.01.2016 | Artikel

Schneller zum Facharzt?

Von: Juliane Zinke

 

Ab dem 25.01.2016 starten die neuen Terminservicestellen der 17 regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Diese sollen Kassen-Patientinnen und Patienten schneller einen Facharzttermin vermitteln. Derzeitig kann die Wartezeit - je nach Region, Art des Facharztes und der Erkrankung - mehrere Monate dauern.
Die neu eingerichteten Terminservicestellen sollen Krankenversicherte mit einer dringlichen Überweisung binnen 1 Woche einen Termin vermitteln, der innerhalb der nächsten 4 Wochen liegen soll.
Patientinnen und Patienten haben durch den Service keinen Anspruch auf einen Termin bei einem bestimmten Arzt/Ärztin ("Wunscharzt"). Sie erhalten einen Termin bei einem Arzt/einer Ärztin, der in dem jeweiligen Zeitraum und in der zumutbaren Entfernung freie Termine hat.
Ist kein niedergelassener Facharzttermin in dem angegeben Zeitraum verfügbar, muss die Servicestelle zur ambulanten Behandlung an ein Krankenhaus überweisen. In diesem Ausnahmefall kann sich die Wartezeit um eine Woche verlängern.
Die Terminservicestelle vermittelt keine Termine beim Psychotherapeuten (erfolgt voraussichtlich erst ab Mitte 2016), bei Zahnärzten, oder bei Kieferorthopäden. Auch Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte sind ausgenommen. Bagatellerkrankungen sowie Routineuntersuchungen sind ebenso ausgeschlossen. Jedoch können Augenärzte und Gynäkologen vermittelt werden, für die keine Überweisung notwendig ist.
Für Patientinnen und Patienten gibt es keine Pflicht, sich an die KV zu wenden. Nach wie vor kann direkt ein Termin beim Facharzt/-ärztin vereinbart werden. Fachärzte/-ärztinnen sind wiederum nicht verpflichtet, bei den Kassenärztlichen Vereinigungen freie Termine anzugeben.
Ob das System funktioniert, ist umstritten: Die regionalen KVen haben unterschiedliche Regelungen getroffen. Recherchen der Deutschen Stiftung Patientenschutz haben ergeben, dass die Servicezeiten bei den KVen zwischen 2 und 10 Stunden pro Tag liegen. Ebenso werde in den Bundesländern die zumutbare Entfernung zum Facharzt/-ärztin unterschiedlich ausgelegt. Diese liegen zwischen 30 und 60 Minuten. Eine freie Arztwahl sowie Mitbestimmung des Termines haben Patientinnen und Patienten nicht. Ebenso müssen ggf. lange Fahrtzeiten in Kauf genommen werden.
Es bleibt zu hoffen, dass die Erwartungshaltung der gesetzlich Versicherten erfüllt werden kann. Erstrebenswert wäre, dass sie nun ähnlich schnelle Facharzttermine wahrnehmen können, wie privat Versicherte.

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