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22.07.2015 | Artikel

Mehr Gesundheit für alle!?

Von: Juliane Zinke

 

Mit dem Präventionsgesetz kommt der Prävention und Gesundheitsförderung eine stärkere Bedeutung zu. Ziel soll es sein, lebensstilbedingte Krankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Adipositas einzudämmen und die Menschen zu einem gesunden Lebensstil mit ausreichend Bewegung zu bringen. Die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung werden ab 2016 mehr als verdoppelt auf sieben Euro je Versicherten pro Jahr. Zusammen mit dem Beitrag der Pflegekassen stehen künftig rund 511 Millionen Euro im Jahr für präventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Lebenswelten wie Kitas, Schulen, Kommunen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen mit insgesamt mindestens rund 300 Mio. Euro jährlich. Eingebunden sind neben der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung die Renten- und Unfallversicherung sowie auf freiwilliger Basis die Private Krankenversicherung.
Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden zu präventiven Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt, wobei individuelle Belastungen und Risikofaktoren, die zu einer Krankheit führen können, genauer überprüft werden. Zur Beratung gehört auch die Klärung des Impfstatus.
Auch der gesundheitlichen Selbsthilfe steht durch das Präventionsgesetz rund 30 Mio. Euro mehr zur Verfügung. Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen erhalten ab dem Jahr 2016 je Versicherten 1,05 Euro mehr von den Krankenkassen.
Der AWO Bundesverband begrüßt, dass mit dem Gesetz Risikofaktoren wie mangelnde Bewegung, unausgewogene Ernährung, Übergewicht, Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum und chronische Stressbelastungen beeinflusst werden. Wichtig ist es, die Menschen in ihrer Gesundheitskompetenz zu stärken und ihre Lebensqualität zu verbessern. Besonders Menschen mit niedrigem Sozialstatus müssen in ihrer Gesundheit unterstützt werden: Sie sterben statistisch gesehen 10 Jahre früher als Menschen mit höherem Sozialstatus und sind häufiger von chronischen Krankheiten, psychosomatischen Beschwerden, Unfallverletzungen sowie Behinderungen betroffen. Ob die im Gesetz verankerten Maßnahmen besonders diese vulnerablen Gruppen erreichen werden, bleibt abzuwarten.
Die große Herausforderung wird es sein, die Ansätze des Gesetzes auch in andere Politikressorts zu transferieren, um zum einen nicht nur die medizinische Prävention zu fokussieren und zum anderen um an den Verhältnissen von Gesundheitsförderung anzusetzen und nicht nur am persönlichen Verhalten der Menschen. Zu nennen sind hier z.B. der Bildungs- und Arbeitsmarktbereich, Verkehr und Wirtschaft sowie Forschung und Ernährung. Hierzu fehlen im Gesetz leider Lösungsvorschläge.

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