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21.01.2016 | Artikel

Kabinett beschließt Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts

Von: Anna Droste-Franke

 

Das Bundeskabinett hat am 20. Januar 2016 die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO) beschlossen. Zuvor war im Dezember 2015 der von der Bundesregierung im ersten Umsetzungsschritt vorgelegte Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts von Bundestag und Bundesrat mit leichten Änderungen verabschiedet worden. Im Zentrum steht dabei die Novellierung des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Mit der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts wird das Gesetz durch mehrere Rechtsverordnungen ergänzt, die in einer Mantelverordnung zusammengefasst sind. Die Verordnung greift die allgemeinen Regelungen des Gesetzes auf und komplettiert dieses in zahlreichen Detailfragen. Regelungen zum Verfahren der Öffentlichen Auftragsvergabe ergeben sich aus der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung, Artikel 1). Besondere Vorschriften zur Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen finden sich im Abschnitt 3 der neuen Verordnung. Der Abschnitt konkretisiert damit das Verfahren über Aufträge sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen aus § 130 GWB-E und dient der Umsetzung des Sonderregimes nach den Artikeln 74 bis 77 der Richtlinie 2014/24/EU.
Der AWO Bundesverband hat Anfang Dezember 2015 gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege eine BAGFW-Stellungnahme zum Referentenentwurf der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts abgegeben. In ihrer Stellungnahme bedauerte die BAGFW, dass im Kontext der ausdifferenzierten Neustrukturierung der Topos „soziale Dienstleistungen“ nach wie vor nur minimale Berücksichtigung finde. Die Umsetzung bleibe damit weit hinter dem zurück, was das Europarecht ermögliche. Die ergänzenden Verfahrensregeln, wie die weitgehende Freigabe der Verfahrensarten für die Auftraggeber sowie die Möglichkeit, die Laufzeit von Verträgen zu verlängern, wurden indes begrüßt. Nachbesserungsbedarf sah die BAGFW insbesondre bei den bieterbezogenen Qualitätskriterien. Ein modernes Vergaberecht müsse die in der Qualitätssicherung etablierten Kriterien Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität abbilden. Die BAGFW unterbreitete deshalb einen eigenen Regelungsvorschlag dazu, wie bei Aufträgen, deren Gegenstand Integrationsdienstleistungen am Arbeitsmarkt sind, bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, Erfolg und Qualität bereits erbrachter Leistungen berücksichtigt werden könnten.
Die Verordnung soll in Kürze dem Bundestag zugeleitet werden. Danach muss auch der Bundesrat zustimmen. Den Verordnungstext sowie die Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts finden Sie unten stehend.

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