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13.07.2015 | Artikel

Gemeinwesen orientierte Projekte (GWOP) Förderjahr ab 2016

Von: Sabine Weisgram

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Ausschreibung von Fördermitteln für Projekte zur Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund (12 - 27 Jahre) mit dauerhafter Bleibeperspektive gemäß den Richtlinien („Förderrichtlinien“) zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlicht. Die gesamte öffentliche Ausschreibung kann unter folgendem link herunter geladen werden:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integration…
Außerdem kann die Ausschreibung am Ende dieses Textes als pdf herunter geladen werden.
Gefördert werden Jugendprojekte und altersunabhängige Projekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren. Die jährliche Zuwendung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses kann bis zu 50.000 € betragen. Die ausgewählten Projekte können laut derzeitiger Planung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge voraussichtlich zum 1.9.2016 beginnen.
Die Förderschwerpunkte für die Jugendprojekte 2016 sind folgende:
• Förderung der Anerkennungskultur und der Toleranz durch Stärkung des interreligiösen Dialogs
• Junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund verbessern die Willkommenskultur für junge Neuzuwanderer
Die Förderschwerpunkte für die altersunabhängigen Projekte 2016 sind folgende:
• Förderung einer Willkommenskultur für Neuzuwanderer durch Informations- und Orientierungsangebote sowie Verweisberatung
• Förderung der Anerkennungskultur und der Toleranz durch Stärkung des interkulturellen Dialogs
• Förderung des Beitrags von Migrantenorganisationen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von älteren Migrantinnen und Migranten
Genauere Ausführungen zu den Förderschwerpunkten und den formalen Anforderungen zum Projektantrag können der ausführlichen Ausschreibung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entnommen werden. Die dort genannte Abgabefrist bezieht sich auf den Eingang der Anträge beim BAMF. Mitglieder einer Wohlfahrtsorganisation müssen ihre Anträge jedoch zunächst bei ihrem Bundesverband einreichen. Das heißt, dass die Anträge zunächst beim AWO Bundesverband e.V. eingereicht werden müssen. Damit im Hause die Möglichkeit einer Vorabprüfung besteht, wird um Einreichung bis spätestens 15.9.2015 gebeten.
Für Auskünfte steht beim AWO Bundesverband e.V. Sabine Weisgram (Tel.: 030 - 263 09 - 156, mail: sabine.weisgram(at)awo.org ) zur Verfügung.

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