Aktuell
04.03.2016 | Veröffentlichung

Flüchtlingskinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Von: Jana Teske

 

Seit dem 1. August 2013 besteht für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft in Deutschland leben, ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Dieser gilt grundsätzlich auch für geflüchtete Kinder. Bislang fehlt allerdings eine rechtliche Klärung der Fragen, ab welchem Zeitpunkt geflüchtete Kinder diesen Rechtsanspruch haben und inwiefern er an einen bestimmten Aufenthaltsstatus gekoppelt ist. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob einzelne Zugangsregelungen Hürden für Eltern geflüchteter Kinder darstellen. In der nun vorliegenden im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts entstandenen Expertise setzen sich Dr. Thomas Meysen, Janna Beckmann und Nerea González vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) mit diesen Fragen auseinander.

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