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31.07.2015 | Pressemitteilung

Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung sind der nächste Schritt

Von: Stefan Hoffmann

 

Seit dem 01. August 2013 gilt der einklagbare Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. „Das war ein richtiger und entscheidender Schritt mit Blick auf die Kinderbetreuung in diesem Land. Entscheidend ist jetzt, dass wir uns nicht darauf ausruhen, sondern eine weitergehende Verbesserung der Betreuungssituation verwirklichen“, erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler.
Die Arbeiterwohlfahrt sieht ungebrochen eine Reihe von Punkten, die nun dringend angegangen werden müssen. In den einzelnen Bundesländern weichen die Unterschiede in der Qualität der Betreuung stark voneinander ab. „Wichtig ist es, durch qualitative Standards die Betreuungsschlüssel sowie räumliche Rahmenbedingungen und die Qualifikation der Fachkräfte festzuschreiben. Dafür braucht es ein Bundesqualitätsgesetz“, hebt Stadler hervor. Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, stellt sich nun drängender denn je die Frage, was mit den frei werdenden Bundesmitteln geschehen soll. Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich entschieden dafür ein, dass diese nun in die Verbesserung der flächendeckenden Kita-Qualität investiert werden. Alles andere wäre untragbar.
Viele Kommunen sind mit immensen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Insbesondere in den finanzschwächeren muss in eine verbesserte Kinderbetreuung investiert werden, um Eltern nicht nur in die Lage zu versetzen, Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können, sondern ihre Kinder in bestmöglicher Förderung und Betreuung zu wissen. Klar ist: „Eltern benötigen eine wohnortnahe, qualitativ gute und bedarfsgerechte Kinderbetreuung“, unterstreicht Stadler. „Deshalb sollte das morgige 2-jährige Jubiläum ein Ansporn sein, alle Anstrengungen zum flächendeckenden Aufbau einer qualitativ hochwertigen und zukunftsweisenden Kinderbetreuung zu unternehmen.“

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