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21.07.2015 | Pressemitteilung

Betreuungsgeld: Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht die Haltung der AWO

Von: Stefan Hoffmann

 

„Die Zeit ideologischer Auseinandersetzungen ist nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorbei. Jetzt gilt es, zum Wohle der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft Politik zu machen, die soziale Gerechtigkeit herstellt und allen gleiche Chancen bietet“, erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler. Hintergrund ist das soeben gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld.
„Die Richter haben folgerichtig verdeutlicht, dass der Bund für den Bereich der öffentlichen Fürsorge nur dann zuständig ist, wenn die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nicht anders herzustellen ist. Hierzu leistet das Betreuungsgeld aber keinen Beitrag“, so Stadler. Jetzt ist es dringend geboten, die frei werdenden Bundesmittel in die Verbesserung der Kita-Qualität zu investieren. Kitas und Kindertagespflege leisten mit ihren Angeboten einen zentralen Beitrag zur Herstellung von Chancengerechtigkeit. Sie wirken sozial integrativ, vermitteln Sprachbildung, Bewegungsförderung und schaffen vielfältige Bildungsanreize. „Als AWO fordern wir seit langem, hier den Hebel anzusetzen“, unterstreicht der Vorstandsvorsitzende.
Das Potenzial frühkindlicher Betreuungsangebote kann sich jedoch nur entfalten, wenn auch die strukturellen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden. Es braucht mehr Erzieherinnen und Erzieher, Fachberatung, Vor- und Nachbereitungszeit und Fort- und Weiterbildungsangebote. „Das heutige Urteil hat die Grundlage geschaffen, für diese Eckpunkte bundeseinheitliche Regeln zu schaffen. Die Bundesregierung ist gut beraten, diese Chance auch zu nutzen“, schließt Stadler ab.

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