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03.02.2015 | Pressemitteilung

AWO unterstützt Hanffreigabe für Schwerstkranke

Von: Mona Finder

 

„Für die AWO hat die Selbstbestimmung des Menschen auch hinsichtlich der medizinisch-pflegerischen Versorgung, des Sterbens und der Abschiedsrituale einen sehr hohen Stellenwert“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Daher begrüßt die AWO die von der Bundesregierung geplante Reform des erleichterten Zugangs zu Cannabis für Schwerstkranke.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, kündigte heute ein entsprechendes Gesetz an. Demnach sollen schwerkranke Patienten ab 2016 leichteren Zugang zur schmerzlindernden Pflanze Cannabis erhalten. Die anfallenden Kosten sollen die Krankenkassen übernehmen. In vielen Staaten wird Cannabis bereits arzneilich genutzt. In Deutschland ist der Anbau und Besitz von Hanf bisher illegal. Fälle dazu beschäftigen die deutschen Gerichte immer wieder. So steht beispielsweise ein endgültiges Urteil des Verwaltungsgericht Kölns in Bezug auf drei Haschisch anbauende chronische Schmerzpatienten aus.

Cannabis

Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Droge in Deutschland - aber auch Basis für Medikamente. Den beiden Hauptwirkstoffen Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) wird eine krampflösende, appetitanregende und schmerzlindernde Wirkung zugeschrieben.

„Die Gestaltung eines selbstbestimmten Sterbeprozesses setzt nicht nur einen klaren Willen voraus, sondern auch ein bedarfsgerechtes Leistungsrecht. Solange die Lebensfunktionen so selbstständig aktiv sind, dass lebenserhaltende Maßnahmen nicht erforderlich sind, muss durch Therapie, medizinische Behandlung und Betreuung ein würdevolles Leben - insbesondere weitgehend frei von Schmerz - sichergestellt werden“, zeigt sich Döcker überzeugt.

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