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23.07.2015 | Artikel

AWO macht sich für einen einheitlichen Diskriminierungsschutz in Europa stark

Von: Stefan Hoffmann

 

Der Schutz vor Diskriminierung ist ein Grundrecht, das sich aus dem Gleichheitsgebot der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Grundgesetzes ableitet. Bereits im Amsterdamer Vertrag von 1997 haben Deutschland und die anderen Mitgliedsstaaten sich und die Europäische Union dazu verpflichtet, Menschen vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität zu schützen.
In Deutschland geschieht dies durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im Arbeitsrecht und im Zivilrecht gilt. Der Schutz ist jedoch nicht überall in Europa derart umfassend. In vielen Ländern darf beispielsweise noch immer:
Menschen mit Behinderungen der Zugang zu Geschäftsräumen verweigert werden, Schwulen und Lesben ein Hotelzimmer verweigert werden, Menschen allein aufgrund ihres Lebensalters ein Mietwagen verweigert werden, oder Menschen wegen ihres jüdischen oder muslimischen Glaubens ein Mietvertrag für eine Wohnung verweigert werden.
Für die Arbeiterwohlfahrt ist klar, dass solche unterschiedlichen Schutzniveaus in Europa nicht tragbar sind. Das ist für die Menschen in den betroffenen Ländern genauso entscheidend wie auch für die Einwohnerinnen und Einwohner Deutschlands, wenn sie im EU-Ausland sind. Darum war es gut und notwendig, dass die Europäische Kommission 2008 einen Entwurf für eine neue, umfassende Gleichbehandlungsrichtlinie vorgelegt hat, die den Schutz vor Diskriminierung auf das Zivilrecht ausdehnt und die auch die Anforderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen berücksichtigt. Diese sind in Deutschland bereits geltendes Recht.
Deutschland kommt als größtem Mitgliedsland der Europäischen Union eine besondere Verantwortung zu. Es ist bedauerlich, dass ausgerechnet die Bundesregierung die Verhandlungen im Europäischen Rat über den Richtlinienentwurf blockiert und sich einer inhaltlichen Debatte verweigert, zu der 27 von 28 EU Mitgliedsstaaten bereit wären. Angesichts der Rechtslage in Deutschland ist die Blockadehaltung rational nicht nachvollziehbar.
Deshalb appelliert die AWO gemeinsam mit zahlreichen anderen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern an die Bundesregierung:
den grundsätzlichen Widerstand gegen den Richtlinienentwurf aufzugeben, wieder in Verhandlungen einzusteigen, gemeinsam mit den EU-Partnern, mit Europäischer Kommission und Europäischem Parlament an einem starken Diskriminierungsschutz für sämtliche Lebensbereiche zu arbeiten, der für alle Menschen in ganz Europa gilt, und baldmöglichst mit den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern in einen Dialog einzutreten.
Den Appell der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner finden Sie anbei als Dokument sowie unter folgendem Link: http://gleiches-recht-jetzt.de

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