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16.04.2019 | Pressemitteilung

AWO begrüßt Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse

Von: verantwortl. Mona Finder

 

Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg dafür frei gemacht, dass alle Menschen mit Behinderungen wählen dürfen.

 

Dazu erklärte Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied vom AWO Bundesverband e. V.: „Wir begrüßen das Urteil der Karlsruher Richter. Um es mit den Worten unserer Gründerin Marie Juchacz zu sagen „Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: Sie hat – in diesem Falle – den betroffenen Menschen mit Behinderung gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“

 

Zum Hintergrund:

Die Karlsruher Richter hatten bereits im Januar entschieden, dass der generelle Wahlrechtsausschluss im Bundeswahlgesetz für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die schuldunfähig eine rechtswidrige Tat begangen haben und die in einer Psychiatrie untergebracht sind, verfassungswidrig und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Bundestag hatte daraufhin eine von SPD und CDU/CSU eingebrachte Änderung des Wahlrechts beschlossen, welche jedoch erst zum 01. Juli 2019 in Kraft treten soll. Bei der anstehenden Europawahl am 26. Mai wären die Betroffenen, obwohl sie prinzipiell wahlberechtigt sind, nach wie vor ausgeschlossen worden. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts dürfen nun in knapp sechs Wochen 85.000 Bürger*innen mit darüber entscheiden, wer sie im Europäischen Parlament vertritt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie den Eintrag ins Wählerverzeichnis beantragen oder Einspruch oder Beschwerde gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen.

Die AWO hat sich seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass dieses seit langem bekannte, gesetzliche Unrecht endlich beendet wird.

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