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29.04.2015 | Veröffentlichung

Ausschreibung von Städtebaufördermitteln für nicht-investive Aufwendungen

Von: Dieter Eckert

 

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat ein neues Förderprogramm für die nicht-investive Städtebauförderung ausgeschrieben, mit dem in den Stadterneuerungsgebieten neben den bisher bekannten Sanierungsinvestitionen ab 2015 auch nicht-investive Aufwendungen gefördert werden können. Ziel der Förderung ist es, in Wohnquartieren mit negativer Entwicklungsperspektive und besonderem Entwicklungsbedarf durch nicht-investive Maßnahmen den sozialen Zusammenhalt zu sichern und zu verbessern. Das ist in den festgesetzten Gebieten der Programme „Soziale Stadt“ und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ möglich. Hierfür werden jährlich eine Million Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Der Förderhöchstbetrag für ein städtebauliches Erneuerungsgebiet beträgt 50.000 Euro. Zuwendungsempfänger der Förderung sind die Gemeinden. Wie auch beim investiven Städtebauförderungsprogramm beträgt die Förderung 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der kumulative Einsatz der Fördermittel mit Zuwendungen von anderen öffentlichen Stellen ist erwünscht, eine Doppelförderung ist jedoch ausgeschlossen. Gefördert werden insbesondere nicht-investive Einzelmaßnahmen, die der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit, der Integration von Migrantinnen und Migranten und zur Inklusion von Menschen mit Behinderung dienen. Auch Maßnahmen, die zur Beteiligung der Menschen aller Generationen und zur Mobilisierung ehrenamtlichen Engagements beitragen, können gefördert werden. Das gilt außerdem für Projekte, die durch eine erhöhte Nutzungsvielfalt und eine Stärkung des Zusammenhalts im Quartier der Verbesserung des Images des jeweiligen Stadtteils dienen. Auch Quartiermanager/innen sind förderfähig oder die Ausstattung von Verfügungsfonds. Ausschreibung, Verwaltungsvorschrift und Antragsformular sind beigefügt.

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