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12.06.2015 | Pressemitteilung

Arm und überschuldet – trotz Arbeit

Von: Stefan Hoffmann

 

„Arm und überschuldet – trotz Arbeit“ lautet das Motto der am Montag beginnenden diesjährigen Aktionswoche Schuldnerberatung. „Leider wird Einkommensarmut ein zunehmend bedeutender Überschuldungsfaktor“, bestätigt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker den Zusammenhang von prekärer und atypischer Beschäftigung und Überschuldung. Doch in Folge einer Entscheidung des Bundessozialgerichts ziehen sich die Kommunen zunehmend aus der Förderung der Schuldnerberatung für Erwerbstätige zurück. „Immer mehr Menschen laufen trotz einer geregelten Beschäftigung Gefahr, sich zu überschulden und wenden sich hilfesuchend an unsere Schuldnerberatungsstellen. Deshalb brauchen wir einen rechtlich garantierten Anspruch auf Schuldnerberatung auch für Erwerbstätige“, fordert Döcker.
Der Schuldenreport 2014 des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen stellt fest, dass die Gefahr der Überschuldung für Langzeitarbeitslose und Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen besonders groß ist. So könnten schon kleine Krisen oder nicht vorhergesehene Ereignisse die finanzielle Planung der Betroffenen ins Wanken bringen. „Überschuldete Menschen benötigen eine schnelle Beratung und Unterstützung, um nicht tiefer in die Schuldenfalle zu geraten und womöglich dadurch ihr Arbeitsverhältnis zu gefährden“, stellt Döcker klar.
Ratsuchende mit niedrigem Einkommen sind in der Regel nicht in der Lage, Ansparungen für größere Reparaturen oder Anschaffungen zu machen. Sie sind gezwungen, Finanzierungsangebote zu nutzen oder Darlehen beim Jobcenter aufzunehmen. Die Rückzahlung sprengt häufig das ohnehin schon knappe Budget. Hier wäre die Wiedereinführung der einmaligen Beihilfen ein Lösungsansatz.
Prekär Beschäftigte arbeiten nicht nur häufig im Niedriglohnsektor, sondern haben durch befristete Verträge etc. oft auch eine unterbrochene Erwerbsbiographie. Konsequenz im Alter ist, dass die Rente den Lebensunterhalt nicht decken kann. Altersarmut und Schulden im Alter sind oftmals die Folge. „Gefragt ist ein gutes Beratungsangebot, das die Belange älterer Menschen berücksichtigt. Zudem müsse der allgemeine gesetzliche Mindestlohn regelmäßig in seiner Höhe überprüft werden, damit er die gegenseitige Verstärkung von prekärer Beschäftigung, fehlender Tarifbindung und Niedriglohn durchbrechen kann“, erklärt Döcker abschließend.

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