AWO Blog

Sicherer zu Hause pflegen

Von: Gudula Wolf

 

Patientensicherheit geht alle an. Die Weltgesundheitsversammlung erklärt den 17. September zum Welttag der Patientensicherheit. Wenig  Beachtung findet das Thema Patientensicherheit in der ambulanten Versorgung und häuslichen Umgebung. Gerade ältere und pflegebedürftige Menschen benötigen Maßnahmen, um vor Schäden im Rahmen der  professionellen Behandlung oder Pflege bewahrt zu werden.

 

Mit einfachen Handlungen zu Hause für Sicherheit sorgen.

 

Der Notfallbehälter

Viele kennen das. Wichtige Unterlagen, die für einen Notfall wichtig sind, liegen zu Hause an den unterschiedlichsten Plätzen verteilt. Die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Schreibtisch, der Medikamentenplan und der Impfpass im Regal. Die Kontaktdaten von nahen Verwandten oder Freund*innen stehen irgendwo im Notizheft oder sind im Mobilfunkgerät gespeichert.

Gerade ältere und alleinlebende Menschen können durch das Aufstellen eines Notfallbehälters für mehr eigene Sicherheit im akuten Notfall sorgen. Besonders bekannt ist ein grün-weißer zylinderförmiger Behälter, der ein Infoblatt mit allen notwendigen Angaben enthält. Alle wichtigen persönlichen Krankheitsinformationen (wie Vorerkrankungen, Allergien oder notwendige Medikamente) und Kontaktdaten der nahestehenden Personen können dort hinterlegt werden. Die Dose soll an einem zentralen Platz im Haushalt aufbewahrt werden- dem Kühlschrank. So sollen Rettungskräfte im Ernstfall schnell auf die entsprechenden Daten zugreifen können. 

Die kostenpflichtige Notfalldose enthält auch zwei Aufkleber, die an der Wohnungstür und am Kühlschrank auf die Notfalldose im Haushalt der betreffenden Person hinweisen.

Eine kostenlose Variante ist die Verwendung von einem leeren Marmeladenglas. Auf dem Deckel klebt ein grünes Kreuz aus Isolierband. In das Glas können alle für Notärzte/Rettungskräfte wichtigen Informationen eingelegt und in den Kühlschrank gestellt werden. Von außen bekommt die Kühlschranktür auch ein grünes Kreuz aus Isolierband; ebenso die Wohnungsinnentür.

 

Der Medikationsplan

Seit dem 1. Oktober 2016 haben Patient*innen einen gesetzlichen Anspruch auf einen persönlichen Medikationsplan. Ausgestellt werden diese von dem ärztlichen Fachpersonal. Vielfach verschreiben die  behandelnden Ärzt*innen  unterschiedliche Medikamente. Dabei kann leicht der Überblick verloren gehen. Einnahmefehler können die Wirkung einzelner Arzneimittel stark verändern und gesundheitliche Schäden verursachen. Alle Ärzt*innen, die an Ihren Behandlungen mitwirken, müssen über die gesamte Arzneimitteleinnahme Bescheid wissen. Nur so können unerwünschte Risiken bei der Verschreibung von Medikamenten verringert werden.

Das Wichtigste auf einen Blick:
Sie erhalten einen Medikationsplan, wenn Sie mindestens drei verordnete, im Körper wirkende und zugelassene Medikamente gleichzeitig einnehmen. Es muss sich dabei um eine Dauereinnahme handeln. Das heißt länger als 28 Tage. Ihre Haus-oder Fachärztinnen stellen den Medikationsplan auf Ihren Wunsch hin aus. Fragen Sie nach.

Folgendes sollte auf dem Medikationsplan dokumentiert werden:

  • Arzneimittel, die Sie verordnet bekommen haben und solche, die Sie selbst ohne Verschreibung anwenden
  • Dosierungsanweisung und die Dauer der Anwendung
  • Welche Besonderheiten bei der Anwendung zu beachten sind
  • Welche medizinischen Produkte zur Einnahme der Medikamente genutzt werden. Zum Beispiel Inhalatorien oder Insulin-Spritzen

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...