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Von: Hassan Mohamed
Berlin, 29. November 2021
Das Amtsgericht Charlottenburg hat das AWO-Verbandsstatut und die Satzung des Bundesverbandes (verabschiedet am 18./19.06.2021) am 18.11.2021 eingetragen
(VR 29346 B).
Auf der digitalen Bundeskonferenz 2021 haben die Delegierten Änderungen in der Satzung des Bundesverbands und des AWO-Verbandsstatuts beschlossen. Der Bundesverband möchte hiermit mitteilen, dass die beschlossenen Änderungen nunmehr in das Vereinsregister Berlin-Charlottenburg eingetragen worden sind und somit ihre Gültigkeit entfalten.
Das AWO-Verbandsstatut, die Schiedsordnung und die Satzung des Bundesverbandes werden hier vollständig zum Download zur Verfügung gestellt.
Download der Dokumente
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Fachbereich Vereinsrecht
Verantwortliche für Vereinsrecht im Bundesverband