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22.02.2019 | Pressemitteilung

Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen endlich beendet

Von: verantwortl. Mona Finder

 

Gestern veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zu seinem Urteil, nachdem die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die schuldunfähig eine rechtswidrige Tat begangen und in einer Psychiatrie untergebracht sind, verfassungswidrig und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

 

Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Deutschland wurde eine wichtige Lektion erteilt: Wieder einmal musste ein Gericht dafür Sorge tragen, dass Menschen ihre Grundrechte genießen können. Die AWO hat sich seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass dieses seit langem bekannte, gesetzliche Unrecht endlich beendet wird.“

 

Die AWO würdigt daher ganz besonders das politische Engagement der acht Menschen und ihrer Unterstützer, die den langen Weg durch die gerichtlichen Instanzen der Bundesrepublik auf sich genommen haben. „Durch dieses mutige Engagement werden sie zu gesellschaftlichen Vorbildern“, betont Brigitte Döcker. Die AWO fordert, dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts bereits zur Europawahl im Mai Folge zu leisten.

 

Damit Wählerinnen und Wähler selbstbestimmt wählen können, sind Wahlen generell barrierefrei zu gestalten. Brigitte Döcker fordert daher: „Der Deutsche Bundestag ist aufgerufen, bestehende Barrieren abzubauen und angemessene Unterstützungsmechanismen, wie beispielsweise durch die Verwendung von Parteisymbolen und Lichtbilder der Kandidaten auf Stimmzetteln, Vergrößerung der Schrift und die Verwendung von Leichter Sprache auf Wahlmustern, zu ermöglichen.“ Von diesen Maßnahmen würden über 7,5 Millionen Menschen – insbesondere ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit Lese-Rechtschreibschwäche – profitieren.

 

Hintergrund: Die Allgemeinheit der Wahl ist einer der zentralen Grundsätze des deutschen Wahlrechts, denn das Recht zu wählen und gewählt zu werden, ist das grundlegendste politische Mitwirkungsrecht in einer Demokratie. Alle Bürger haben das Recht zu wählen und gewählt zu werden, so steht es in Artikel 38 unseres Grundgesetzes. Seit Jahren fordern Betroffene und zahlreiche Verbände dass die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse in § 13 Nr. 2 und Nr. 3 Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen werden müssen. Der Wahlrechtsausschluss erstreckt sich aufgrund gleichlautender Vorschriften in den betreffenden Gesetzen ebenfalls auf die Teilhabe an Europa-, vielen Landtags- und Kommunalwahlen. Bei der letzten Bundestagswahl wurden 84.550 Menschen an der Ausübung ihres aktiven und passiven Wahlrechts durch ein an dieser Stelle diskriminierendes und im Ergebnis willkürliches Bundeswahlgesetz gehindert. Acht Menschen zogen - nachdem ihr Einspruch gegen die Bundestagswahl vom damaligen Bundestag abgelehnt wurde - mit einer Wahlprüfungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht. Außerdem wurden die Wahlrechtsausschlüsse 2015 vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Staatenberichtsprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kritisiert. 2016 rügte das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem ersten Menschenrechtsbericht die Wahlrechtsausschlüsse als diskriminierende und unverhältnismäßige Eingriffe in das menschenrechtlich und verfassungsrechtlich garantierte staatsbürgerschaftliche Recht, zu wählen und gewählt zu werden. 2019 stellt nun das Bundesverfassungsgericht klar, dass die bestehenden Wahlrechtsauschlüsse nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar sind und erzwingt dadurch politischen Handlungsbedarf.

 

 

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