Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen im SGB VIII
Das Bundeskabinett hat am 13.07.2022 den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Junge Menschen, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe oder Pflegefamilien leben, sollen finanziell entlastet werden. Ebenso können alleinerziehende Mütter oder Vater in gemeinsamen Wohnformen mit ihren Kindern durch die Jugendhilfe betreut werden von dieser Entlastung profitieren.
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