Migration und Flucht
Menschen kommen aus den unterschiedlichsten Beweggründen nach Deutschland. Die Migrationsfachdienste der AWO sind mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten für sie da, um ihnen beim komplexen Prozess des Ankommens bestmöglich und auf Augenhöhe zur Seite zu stehen. Der Bundesverband setzt sich auf Bundesebene und in engem Austausch mit den Strukturen vor Ort für eine Gesellschaft ein, in der Diversität und Gleichberechtigung aktiv gelebt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Menschen mit Migrations- und Fluchtbiographien in ihrer sozialen Teilhabe durch professionelle Beratung und Bildungsangebote unterstützt und gezielt gefördert werden. Die AWO bietet individuelle sozialpädagogische Beratung, Gruppenangebote, Deutschsprachkurse, Jugendsozialarbeit, Quartiersarbeit und ehrenamtliches Engagement. Als Zentralstelle unterstützt der Bundesverband die in diesen Bereichen vor Ort tätigen Verbände – unter anderem durch Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote für Fachkräfte – und trägt aktiv zur Weiterentwicklung dieser vielfältigen Angebote bei.
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„GleichBeHandeln“. Kampagne zur Einschränkung der Übermittlungspflicht
Jeder Mensch hat per Gesetz das Recht auf ärztliche Behandlung. Trotzdem können zahlreiche Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, nicht zum Arzt. Die Kampagne „GleichBeHandeln“ fordert eine Einschränkung der Übermittlungspflicht.
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Die „Erklärung von Rom“. Der Europäische Migrations- und Asylpaket auf dem Prüfstand
Die AWO unterstützt die "Erklärung von Rom". In der Stellungnahme legen die unterzeichnenden Organisationen und Städte aus mehreren europäischen Staaten ihre gemeinsamen Positionen für eine Neuausrichtung der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik dar und wenden sich entschieden gegen die Vorschläge der EU-Kommission.
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AWO Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Entfristung des Integrationsgesetzes
Die AWO nimmt Stellung zu dem vorgelegten Gesetzesentwurf. Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Wohnsitzauflage für anerkannte Schutzberechtigte gemäß § 12a AufenthG entfristet und in Teilen verändert werden.
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Die Entfristung soll nun jedoch ohne eine Evaluation der Erforderlichkeit und integrationspolitischen Wirksamkeit erfolgen. Eine solche wurde im Koalitionsvertrag festgelegt. -
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