

AWO steuert um
Unsere Gesellschaft und die Welt um sie herum befinden sich im Wandel: Deshalb brauchen wir neue Ideen wie wir die Finanzierung des (Sozial-)Staates und unserer Demokratie nachhaltig aufstellen.
Im September startet mit der ersten Haushaltswoche im Bundestag wieder das Ringen um Mittel für unseren Sozialstaat. Im vergangenen Jahr konnte die AWO gemeinsam mit den anderen Spitzenvertreter*innen erfolgreich dafür mobilisieren, den Sozialstaat nicht wegzukürzen. Dieses Jahr wollen wir jedoch nicht nur darauf schauen, wo das Geld fehlt – sondern auch, wo sich der Staat nicht genügend um seine Einnahmen kümmert: die Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen. Mit dem Themenquartal „AWO steuert um“ der Dachkampagne „Demokratie. Macht. Zukunft.“ wollen wir Vorschläge machen, wie eine fairere Verteilung in der Gesellschaft aussehen kann.
Social-Media-Kampagne & Themenwochen
Wie in unserer #LichtAus-Kampagne wollen wir auch dieses Jahr mit einer Reihe von Themenwochen in den Sozialen Medien darauf aufmerksam machen, wo der Bundeshaushalt hinter den Erwartungen zurückbleibt. Wir werden dabei unsere Forderungen zur Finanzierung der sozialen Arbeit und des sozialen Zusammenhalts immer direkt im Kontext von Vorschlägen zu mehr Steuergerechtigkeit kommunizieren – denn es liegt auf der Hand, wo das fehlende Geld zu holen wäre!
Themenwochenkalender für "AWO steuert um
In der sozialen Arbeit leisten wir jeden Tag Großes. Statt hier zu investieren, schont der Staat lieber Leistungslose – und damit meinen wir: Erben, Unternehmerfamilien und andere Superreiche. Mit gerechter Steuerpolitik stopfen wir das Finanzloch in der sozialen Arbeit.
Deshalb sagen wir als AWO zum Auftakt ab dem 9. September: Rote Socken statt rote Zahlen!
2021 wurde zehn Großerben ein Steuererlass von 450 Millionen Euro gewährt, weil Betriebs-vermögen nicht konsequent besteuert werden. Davon könnten wir die gesamte Bundesförderung für Migrationsberatung bezahlen – für fünf Jahre.
Deshalb sagen wir als AWO: Einladende Migrationsarbeit statt ausladende Dachterrassen!
Quellen:
Den Steuererlass für Großerben von 450 Mio. Euro für das Jahr 2021 hat das Netzwerk Steuergerechtigkeit auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamts berechnet.
Die Bundesförderung der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) beläuft sich aktuell auf 77,49 Mio. Euro pro Jahr.
Durch das Steuerprivileg für Flugkerosin entgehen dem Staat jährlich über 7 Milliarden Euro. Davon könnte man einen Rechtsanspruch auf ein fair vergütetes Freiwilligenjahr finanzieren – und es wären immer noch knapp 4 Milliarden Euro übrig.
Deshalb sagen wir als AWO: Freiwillig und für alle statt private Abflughalle!
Die Planungen für den Bundeshaushalt 2025 sehen für die Freiwilligendienste eine Kürzung in Höhe von 40 Mio. Euro vor – das sind rund 12 % der Gesamtmittel. Damit würde ein bewährtes Format geschwächt und kleingespart, wo doch allen klar ist, dass Freiwilligendienste ein „Gewinn hoch drei“ sind. Denn sie sind nicht nur ein Gewinn für die Freiwilligen, sondern auch für die Menschen in den Einrichtungen und stärken unsere Gesellschaft als Ganzes, weil hier Gemeinsinn gelebt und Engagement geübt wird. Das ist es, was eine starke Demokratie ausmacht.
Deshalb fordern wir mit Blick auf den Haushalt 2025 mindestens den Erhalt der Mittel auf dem jetzigen Niveau, auch wenn es mittel- und langfristig ganz klar einen deutlichen Aufwuchs der Bundesmittel braucht!
Damit künftig alle jungen Menschen Zugang zu einem Freiwilligendienst bekommen und der bedarfsgerechte Ausbau der Plätze möglich wird, muss jeder Freiwilligenplatz vom Bund gefördert werden. Durch ein Recht auf Förderung in Kombination mit der Einladung und Beratung aller jungen Menschen und einem auskömmlichen Freiwilligengeld für die Engagierten wird eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit etabliert, wovon alle in unserer Gesellschaft profitieren würden.
Deshalb fordern wir gemeinsam mit den anderen zivilgesellschaftlichen Anbieter*innen in den Freiwilligendiensten ein Recht auf Freiwilligendienst und eine angemessene Anerkennung und Wertschätzung der Engagierten!
Weitere Infos gibt es auch auf rechtauffreiwilligendienst.de.
Quellen:
Durch die Befreiung des Luftverkehrs von der Energiesteuer entgehen laut der aktuellen Ausgabe der Umweltschädlichen Subventionen in Deutschland des Umweltbundesamtes (S.150f.) dem Staat seit 2006 konstant circa 7 Mrd. Euro im Jahr, Tendenz zuletzt steigend.
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Freiwilligendienste 2030 geht in seinem Positionspapier (S.2) bei einer Verdopplung der Freiwilligenzahlen von 100.000 auf 200.000 Freiwillige infolge eines Rechtsanspruchs auf einen Freiwilligendienst von zusätzlich erforderlichen Bundesmitteln in Höhe von 2,7 Mrd. Euro aus.
Mit einer Erhöhung des Soli für Reiche um einen Prozentpunkt finanzieren wir den Beitrag des Bundes zum Deutschlandticket. Statt zum Mond zu fliegen, könnten Reiche damit ihren Beitrag zu sozialer und ökologischer Mobilität auf unserem Planeten leisten.
Deshalb sagen wir als AWO: Deutschlandticket statt private Mondlandung!
Quellen:
Laut der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Datensammlung für Steuerpolitik 2024 (S.85) würde sich durch die Anhebung des Solidaritätszuschlags in Einkommen- und Körperschaftsteuer um einen Prozentpunkt ein um 2,0 Mrd. Euro höheres Aufkommen in 2025 ergeben, welches auf den Bund entfallen würde.
Der Beitrag des Bundes zum Deutschlandticket liegt im laufenden Jahr laut Bundesregierung bei 1,5 Milliarden Euro.
Allein mit einer Reform des Ehegattensplittings würde der Staat so viel Geld einsparen, dass er seine Unterstützung für Kitas mindestens verdoppeln könnte.
Deshalb fordern wir als AWO: Bunte Kitas statt schnöde Golfplätze!
Quellen:
Das Jahresgutachten 2023/24 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (S.266) beziffert die fiskalischen Effekte verschiedener Reformoptionen für das Ehegattensplitting im Vergleich zum Status quo. Die Steuermehreinnahmen der berechneten Modelle (abnehmender Ehezusatzfreibetrag, Realsplitting, Steuerabzug) liegen zwischen 5,5 und 7,7 Mrd. Euro.
Zur Verbesserung der Qualität und Personalausstattung in KiTas setzt der Bund im Rahmen des Bundesprogramms Kindertagespflege jährlich 2,3 Mrd. Euro ein.
In vielen Gegenden in Deutschland fehlen bezahlbare Mietwohnungen. Der Soziale Wohnungsbau leistet einen wichtigen Beitrag zur Lösung dieses Problems, doch dazu braucht es eine langfristige Finanzierung. Mit einer Reform der Erbschaftssteuer finanzieren wir innerhalb von 5 Jahren den staatlichen Anteil, den es für den Bau von 400.000 Sozialwohnungen braucht. Denn: Mit einer Reform der Erbschaftssteuer, die u.a. Betriebsvermögen stärker beteiligt, könnten nach Berechnungen des DIW jedes Jahr 7 Mrd. Euro zusätzlich vereinnahmt werden.
Ein weiteres wichtiges Projekt, mit dem langfristig bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann, ist die Neue Wohngemeinnützigkeit. Damit die Neue Wohngemeinnützigkeit auch ihre Wirkung entfalten kann, braucht sie eine finanzielle Förderung, z. B in Form von Investitionszulagen. Hier sollte mindestens eine Milliarde Euro pro Jahr bereitgestellt werden.
Deshalb meinen wir als AWO: Bezahlbare Mieten statt Villen zum Freundschaftspreis!
Quellen:
Nach den Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (S.811) wären durch eine Reform der Erbschaftsteuer mit einer Mindestbesteuerung von Unternehmensanteilen, Abbau von Vergünstigungen und einer Reform der persönlichen Freibeträge staatliche Mehreinnahmen in Höhe von 7,0 Mrd. Euro im Jahr 2022 entstanden.
Der staatliche Anteil am Bau von jährlich 100.000 bzw. insgesamt 400.000 Sozialwohnungen wird vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) auf 36,8 Milliarden Euro beziffert (S.5f.).
Wir lassen uns nicht auseinanderdividieren. Statt die Dividenden von Superreichen zu schonen, fordern wir Investitionen in die demokratische Zivilgesellschaft.
Deshalb sagen wir als AWO ganz klar: Zusammenhalt statt Dividenden!
Quellen:
Kapitalerträge – also Aktiengewinne, Dividenden und Zinserträge – werden in Deutschland pauschal mit 25 Prozent besteuert. Während Erwerbseinkommen immer stärker belastet werden, je höher sie ausfallen, werden leistungslose Gewinne aus Finanzanlagen also immer gleich besteuert, egal wie umfangreich sie sind. Hier nachzubessern und Großaktionär*innen stärker zu belasten würde es ermöglichen, mehr in Demokratieförderung zu investieren. Das größte Bundesförderprogramm für Demokratiestärkung – „Demokratie Leben!“ – wurde seit 2023 nicht mehr erhöht und soll auch 2025 auf demselben Niveau bleiben, ohne dass Tarif- und Inflationssteigerungen ausgeglichen werden.
Mit einer Erhöhung des Reichensteuersatzes um einen Prozentpunkt könnten wir die soziale Pflegeversicherung aus der Krise holen.
Deshalb fordern wir als AWO: Gute Pflege statt Superjachten!
Quellen:
Laut der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Datensammlung für Steuerpolitik 2024 (S.85) würde sich durch die alleinige Anhebung des sogenannten Reichensteuersatzes in der Einkommensteuer um einen Prozentpunkt ein um 1,0 Mrd. Euro höheres Aufkommen in 2025 ergeben, welches hälftig auf Bund und Länder aufgeteilt werden würde.
Die soziale Pflegeversicherung weist laut GKV-Spitzenverband bis Ende 2024 ein Defizit von knapp 1,8 Mrd. Euro aus. Der 2023 noch gewährte Zuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 1 Mrd. Euro wurde 2024 im Zuge des Sparhaushalts im Bund gestrichen. Zwar wird prognostiziert, dass das Defizit stetig weiterwachsen wird – doch mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Reichensteuersatzes könnte das Schlimmste vorerst verhindert werden.
Jedes Jahr gehen dem Fiskus schätzungsweise 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung durch die Lappen. Das ist hundert Mal mehr, als der Staat dieses Jahr für Maßnahmen zur Arbeitsmarkteingliederung in die Hand nimmt.
Deshalb fordern wir als AWO: Inklusiver Arbeitsmarkt statt exklusiver Steuerflucht!
Quellen:
Eine Studie der University of London im Auftrag der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament hat ergeben, dass dem deutschen Fiskus jährlich 125 Mrd. Euro durch Steuerhinterziehung verloren gehen.
Für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Zweiten Sozialgesetzbuch („Bürgergeld“) sind für das Haushaltsjahr 2024 insgesamt 4,15 Mrd. Euro im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (S.12) vorgesehen.
Materialien zum Download
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Sharepic zum Start von „AWO steuert um“
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Sharepic "Einladende Migrationsarbeit"