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25.11.2015 | Pressemitteilung

#schweigenbrechen: AWO fordert wirksamen Schutz vor Gewalt für geflüchtete Frauen

Von: Stefan Hoffmann

 

„Jede Frau hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zum heutigen „Internationalen Gedenktag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ und fügt hinzu: „Geflüchtete Frauen und Mädchen sind besonders häufig von Gewalt betroffen und erfahren bisher in Deutschland keinen ausreichenden Schutz.“ So würden geflüchtete Frauen, die rund ein Drittel der derzeitigen Asylsuchenden ausmachen, Gewalt nicht nur in ihren Herkunftsländern oder auf der Flucht erleben müssen, sondern zu häufig auch in Flüchtlingsunterkünften durch Partner, Bewohnende oder Personal. Für Stadler ist deshalb klar: „In allen Flüchtlingsunterkünften muss es Schutzräume für Frauen geben.“
Gewalt gegen Frauen ist ein generelles Problem. Sie findet in allen gesellschaftlichen Gruppen und Schichten statt. Bisher erschweren aufenthalts- und asylrechtliche Regelungen einen effektiven Gewaltschutz für geflüchtete Frauen. Beispielsweise ist der Zugang zu Schutz und Unterstützung im Frauenhaus so gut wie unmöglich für Asylbewerberinnen und Frauen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus. Denn häufig ist die Aufnahme in ein Frauenhaus an eine Finanzierungszusage des Sozialamts geknüpft. Diese wird geflüchteten Frauen aufgrund sich überschneidender behördlicher Zuständigkeiten häufig verweigert. „Das Gewaltschutzgesetz muss auch in Flüchtlingsunterkünften gelten“, fordert Stadler und ergänzt: „Zudem müssen geflüchtete Frauen Schutz und Unterstützung im Frauenhaus erhalten und sich auf schnelle unbürokratische Hilfe verlassen können“. In diesem Sinne müssten die Verfahren von Polizei, Ausländer- und Sozialbehörden an die kurzfristigen Schutzbedarfe der Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt angepasst werden.
Bund, Länder und Kommunen stehen damit in der Pflicht, zügig geeignete Maßnahmen umzusetzen und zu finanzieren, damit geflüchtete Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Unterstützung erfahren. „Deutschland ist rechtlich verpflichtet, auch geflüchteten Frauen wirksamen Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu gewährleisten, unabhängig davon, ob die Frauen in privaten Wohnungen, kleinen Gemeinschaftsunterkünften oder großen Erstaufnahmeeinrichtungen leben“, betont der AWO Bundesvorsitzende. Dies schließt den von der AWO und anderen einschlägigen Organisationen seit Jahren geforderten bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderung ein.
Gleichzeitig unterstützt die AWO die Mitmachaktion "Wir brechen das Schweigen" des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen", die dazu aufruft das Thema Gewalt gegen Frauen in der Öffentlichkeit präsenter zu machen und auf die vielfältigen Beratungsmöglichkeiten für Betroffene hinzuweisen. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de ist das Hilfetelefon an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr in 15 Sprachen erreichbar. Betroffene, Angehörige, Bekannte und Fachkräfte können sich anonym, kostenlos und barrierefrei beraten lassen.

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