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01.09.2016 | Artikel

Regelsätze 2017: Bundesregierung legt Berechnungen vor

Von: Ragnar Hoenig

 

In mehreren Entscheidungen hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, die Regelsätze in der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Regelsätze neu berechnet und Ende August einen entsprechenden Referentenentwurf ("Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen") vorgelegt.

Der Referentenentwurf sieht unter anderem vor, dass die Regelbedarfe für Kinder ab 6 bis unter 14 Jahren ab dem 1.1.2017 um rund 8 Prozent auf künftig 291 Euro steigen. Demgegenüber sollen die übrigen Regelbedarfsstufen nur geringfügig steigen.

Bei Kindern unter sechs Jahren soll es sogar eine Nullrunde geben.

In einer Pressemitteilung vom 30. August 2017 hat der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler angekündigt, dass die AWO den Referentenentwurf der Bundesregierung genau unter die Lupe nehmen werde. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dem AWO Bundesverband eine Frist zur Stellungnahme bis Mitte September eingeräumt.

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