AWO Ziel- und Maßnahmenplan Klimaschutz
Kurzinformation
Träger: AWO Bundesverband
Zeitraum: dauerhaft
Arbeitsfeld: Nachhaltigkeit, Klimaschutz
Zielgruppe: AWO-Gliederungen mit ihren Einrichtungen und Diensten
Der Klimaschutz-Plan als verbindlicher Rahmen, Orientierung und praxisnahe Hilfestellung auf dem Weg zur Klimaneutralität enthält unter anderem Ziele und Maßnahmen in den Bereichen Gebäudeenergie, Mobilität, Beschaffung und Verpflegung. Der Bundesverband unterstützt die Verbände und Einrichtungen bei der Umsetzung.
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Die AWO hat sich das Ziel gesetzt, mit ihren über 18.000 Einrichtungen und Diensten noch vor dem Jahr 2040 klimaneutral zu werden.
Um den Weg zur Klimaneutralität zu bereiten, brachte der Verband auf seinem Bundesausschuss im März 2022 einen umfassenden Plan mit Zielen und Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern auf den Weg.
Im Handlungsfeld Gebäudeenergie ist unter anderem vorgesehen, dass alle AWO-Einrichtungen ab 2025 ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden sollen. Zudem wird für Neubauten und Vollsanierungen der KfW 55 Standard festgelegt.
Für das Handlungsfeld Mobilität wurde unter anderem der Umstieg der AWO-Fahrzeugflotten auf emissionsfreie Antriebe vereinbart. Hierfür sind für alle Flotten ab fünf Fahrzeugen sowie für Einzelfahrzeuge CO2-Grenzwerte definiert worden. Darüber hinaus sollen Mitarbeitende bei einer klimafreundlichen Anfahrt zur Arbeit unterstützt werden.
Im Bereich Verpflegung wurde unter anderem die Sicherstellung einer Wahlfreiheit beschlossen, die allen Bewohnenden von AWO-Einrichtungen die Verfügbarkeit von attraktiver fleischfreier Verpflegung gewähreistet. Zudem bekennt sich die AWO zu mehr Saisonalität, Regionalität und einem höheren Bio-Anteil.
Die Beschaffung in der AWO soll schrittweise klimafreundlich und nachhaltig werden. Hierfür beschafft der Verband im ersten Schritt unter anderem nur noch Kaffee, Kakao, Tee und Schokolade aus bio-fairem Handel. Auch werden alle Papierprodukte auf 100% Recyclingmaterial umgestellt.
Um Steuerung und Transparenz von Klimaschutz in der AWO zu ermöglichen, wurde u. a. das Instrument des CO2-Fußabdrucks für stationäre Einrichtungen sowie Geschäftsstellen ab 2023 und für Kitas ab 2024 verpflichtend. Darüber hinaus legt die AWO seit 2023 alle zwei Jahre einen verbandsweiten Klimabericht vor.
Um Glaubwürdigkeit zu sichern, legt die AWO fest, dass nur die Einrichtungen sich „klimaneutral“ nennen dürfen, die verbleibende Emissionen nach dem Gold Standard ausgeglichen haben und dieses extern bestätigen lassen.
Von der Politik fordert der Bundesverband geeignete Rahmenbedingungen, damit Klimaschutz flächendeckend in der Sozialen Arbeit umgesetzt werden kann. Dazu gehören unter anderem Stellenanteile für Umwelt- und Klimaschutz in allen Bereichen der Sozialen Arbeit, ausreichende Verpflegungssätze für eine genussvolle, gesunde und nachhaltige Verpflegung sowie die Anerkennung von Energiekosten für Ökostrom.
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Ziel- und Maßnahmenplan
Klimaschutz ist Solidarität! Unser Weg zur Klimaneutralität.