Hospiz- und Palliativversorgung
Kurzinformation
Träger: AWO Bundesverband
Zeitraum: dauerhaft
Arbeitsfeld: Hospiz- und Palliativversorgung
Zielgruppe: Bürger*innen, ehrenamtlich Interessierte, Mitarbeiter*innen von Einrichtungen
Alle Menschen haben das Recht auf eine bestmögliche und selbstbestimmte Versorgung an ihrem Lebensende. Dies ist durch hospizliche Begleitung und palliative Leistungen zu unterstützen. Die AWO berät und unterstützt, um eine individuelle Begleitung der Sterbenden wie auch ein angemessenes Abschiednehmen zu ermöglichen.
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Eine Versorgung, bei der nicht mehr die Heilung und Lebensverlängerung im Vordergrund steht, sondern die Linderung von Schmerzen sowie der Erhalt von Lebensqualität, Nähe und Zuwendung wird als palliative Versorgung und hospizliche Begleitung bezeichnet.
Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung sind:
- Palliativmedizinische Versorgung durch Hausärzt*innen, niedergelassenes schmerztherapeutisches Fachpersonal, oder Palliativmediziner*innen
- ambulante Pflegedienste mit häuslicher palliativer Krankenpflege (AAPV)
- stationäre Pflegeeinrichtungen (AAPV)
- spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV-Teams)
- ambulante Hospizdienste (psychosoziale Unterstützung)
- Hospize
- Palliativstationen im Krankenhaus
Weitere Informationen:
- Infoblatt “Pflege am Lebensende” der AWO Online-Pflegeberatung
Für die AWO hat die Selbstbestimmung des Menschen hinsichtlich der medizinisch-pflegerischen Versorgung, des Sterbens und der Abschiedsrituale einen sehr hohen Stellenwert. Die AWO will den Menschen helfen, ihre persönlichen Freiheitsrechte wahrzunehmen. Selbstbestimmung und Selbstverantwortung gehören dabei zusammen, d. h. mit der Festlegung eigener Wünsche und Vorstellungen ist auch ein verantwortlicher Umgang verbunden.
Die Festlegung eigener Wünsche erfolgt in Vorsorgedokumenten wie der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung. Der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. bietet den Vorsorge-Ordner “Was wirklich wichtig ist” an.
Unterstützung können Menschen, die in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, im Rahmen einer Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase erhalten. Betreuungsvereine, Hausärzte und Notare sind weitere Anlaufstellen.
Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen umfasst das Recht auf Sterben. Ein freiverantwortlicher assistierter Suizid wird von der AWO als eine Möglichkeit zu sterben anerkannt.
Weitere Informationen:
- Infoblatt “Die Vorsorgedokumente” der AWO Online-Pflegeberatung
Die AWO betrachtet es als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, eine flächendeckende hospizlich-palliative Versorgung mit ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen und Diensten sicherzustellen. Sie beteiligt sich mit ihren Einrichtungen, Diensten, hauptamtlichen und freiwilligen Mitarbeiter/innen an der Umsetzung dieser Aufgabe und setzt Projekte für die Implementierung von Abschiedskultur um und engagiert sich beim Ausbau hospizlich-palliativer Netzwerke.
Weitere Informationen:
Ältere Menschen erleben aufgrund von Krankheit und Pflegebedürftigkeit eine zunehmende Abhängigkeit von anderen. Einschränkungen in ihrer Lebensgestaltung sowie das Versterben von Menschen aus ihrem Umfeld gehen einher mit Ängsten, Verzweiflung und Ohnmachtsgefühlen. Der eigene Tod kann als Ausweg aus einer hoffnungslos empfundenen Lebenslage gesehen werden. Eine besonders hohe Suizidgefährdung besteht bei älteren Menschen ab dem achten Lebensjahrzehnt.
Eine Suizidgefährdung erkennen und Wege finden, ältere Menschen in ihrer Notlage zu erreichen, ist eine vordringliche Aufgabe der Altenhilfe.
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