AWO Blog

Miteinander in Vielfalt?

Von: Wolfgang Barth

 

Wie sollte Migrationspolitik gestaltet werden? Ein 2017 unter Mitwirkung der AWO erarbeitetes Leitbild ruft dazu auf, Einwanderung aktiv zu gestalten, um deren Potenziale zu nutzen und Risiken zu begegnen. Der Blick in die Geschichte der bundesdeutsche Einwanderungspolitik zeigt: Ein solches Leitbild ist nötiger denn je. Ein Kommentar.

„Die Bundesrepublik ist kein Einwanderungsland“

Die Bundesrepublik hat über Jahrzehnte hinweg Migrationspolitik als Ordnungsrecht verstanden und die Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft – etwa durch diversitätsbewusste Bildungs-, Sozial-, Stadt-, Arbeitsmarkt- oder Gleichstellungspolitiken – verweigert. Kurz: Sie handelte nach der politischen Maxime „Die Bundesrepublik ist kein Einwanderungsland“.

Es gab politische Phasen, in denen zaghaft die Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft als sozialpolitischer Gestaltungsauftrag aufschien. Etwa Ende der 80er Jahre des vorherigen Jahrhunderts. Schon damals wurde über die Leitkultur debattiert, über Zugehörigkeitsfragen und über „Belastungsgrenzen“.

Verfehlte Zugehörigkeitspolitik

Mit dem Zusammenbruch des „Ostblocks“ nahm die Migrationsdynamik Fahrt auf. Die Einwanderung der Spätaussiedler*innen und der Flüchtlinge stellte völlig neue Herausforderungen für die kommunale Versorgungsstruktur dar. Die rassistischen Übergriffe von Solingen, Hoyerswerda, Rostock und Hünxe wurden zum Symbol für eine verfehlte Zugehörigkeitspolitik.

In einer großen politischen Umdeutungsaktion wurden die Opfer der Übergriffe zu Tätern und Verursachern. Eindrücklich zeigt das das Protokoll der Bundestagsdebatte zur Änderung des Art. 16 des Grundgesetzes vor 25 Jahren. In diesem so genannten Asylkompromiss ist in Varianten von einer Belastungsgrenze und Überforderung „unserer“ Bevölkerung durchgehend die Rede. Heute sind wir bei einer Auseinandersetzung um „Obergrenzen“, und der Koalitionsvertrag spricht von der „Integrationsfähigkeit  der Gesellschaft“.

Die Wiedervereinigung verdrängte die Einwanderungsfrage

In den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts konzentrierte sich die politische Kraft und Energie auf die deutsch-deutsche Wiedervereinigung. Die Einwanderungsfrage wurde mehr oder weniger ausgeblendet. Die Frage der Einwanderungsgesellschaft kam erst wieder gegen Ende des Jahrzehnts auf die politische Tagesordnung.

Einerseits führte die Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft, die die erste rot-grüne Bundesregierung ab 1998 anstrebte, im Hessischen Landtagswahlkamp zu heftigen politischen Debatten, in deren Umfeld die Leitkultur erfunden wurde. Andererseits führten die enttäuschenden Ergebnisse der PISA- Studie von 1999 zu einer intensiven bildungspolitischen Debatte über die mangelhafte Ausnutzung der Bildungsressourcen und Kompetenzen von Migrant*innen.

Der männliche Jugendliche mit Migrationshintergrund und fehlendem Schulabschluss wurde zum neuen Symbol für die enttäuschenden Ergebnisse der Bildungspolitik. Der zentrale Befund von PISA lautete:

Kein importiertes Problem

„ Fast 50% der Jugendlichen aus Zuwandererfamilien überschreiten im Lesen nicht die Kompetenzstufe I, obwohl 70 Prozent von ihnen die deutsche Schule vollständig durchlaufen haben.“

Damit war klar, dass die relative Erfolglosigkeit von Einwandererkindern nicht das importierte Problem ist, als welches man es jahrzehntelang behandelt hatte, sondern ein Versagen des deutschen Bildungssystems.

Auf der Bundesebene wurde die so genannte Süßmuth-Kommission eingerichtet, die eine Fülle von Vorschlägen zur Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft entwickelt hatte. Für einen kurzen historischen Moment wurde es sogar möglich im politischen Raum darüber zu diskutieren, ob die Bundesrepublik möglicherweise ein Einwanderungsland sein könnte.

Der gesellschaftliche Diskurs wird zurückgefahren

Und dann kam der 11. September 2001. In seiner Folge wurden alle Debatten über Einwanderung zurückgedreht. Einwanderer*innen aus vorwiegend islamischen Ländern wurden zu Muslimen. Terror und Islam wurden gleichgesetzt und wieder wurde der gesellschaftliche Diskurs zurückgefahren. Wieder gewann das Ordnungsrecht (Terrorbekämpfung, Gefährder) über die Sozialpolitik.

Nach einem langwieriegen innenpolitischen Streit trat schließlich zum 1.1.2005 ein novelliertes Ausländergesetz in Kraft, das erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein (verpflichtendes) Integrationsangebot des Staates vorsah.

Ab 2007 hat die Bundesregierung zwei gesellschaftliche Diskurse angeregt: die Islamkonferenz und die Integrationsgipfel. Sie sollen dazu beitragen, das bundesrepublikanische WIR neu zu bestimmen.

Einwanderungsland Deutschland

Im Juli 2016 hat die Bundesregierung erstmals eine Broschüre herausgegeben, die den Titel „Einwanderungsland Deutschland“ trägt. Das ist das erste offizielle Dokument, in dem diese gesellschaftliche Realität anerkannt wurde. Es hat mehr als 60 Jahre gedauert, bis diese einfache Wahrheit im politischen Raum angekommen ist.

Wie notwendig dies ist, kann man am Umgang mit der Willkommenskultur nachzeichnen. Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition von 2013 hat Willkommenskultur als neue Maxime des politischen Handelns ausgerufen.  Der demographische Wandel und der Fachkräftemangel haben natürlich ganz entscheidend dazu beigetragen, dass  in den 2010er Jahren die Ausländerpolitik der Bundesrepublik immer offener und flexibler geworden ist. Die OECD bescheinigte Deutschland 2013, über eines der modernsten und liberalsten Ausländergesetze zu verfügen.

Stresstest im „Sommer der Flüchtlinge“

Allerdings hat schon der erste Stresstest im „Sommer der Flüchtlinge“ 2015 die Willkommenskultur als bloßes Schönwetterprodukt und Politikmarketing entlarvt. Allerdings muss unterschieden werden: die zivilgesellschaftliche Mobilisierung und das bürgerschaftliche Engagement sind nach wie vor enorm. Hier liegt auch der große Unterschied zu der Debatte um den Asylkompromiss vor 25 Jahren: Die Mehrheit der Bevölkerung will weiter konstruktiv an der gesellschaftlichen Baustelle der Einwanderungsgesellschaft arbeiten. Die Politik hingegen reagierte mit einer Flut von Gesetzesänderungen.

Von Januar 2015 bis Ende 2017 hat die Bunderegierung neun grundsätzliche gesetzliche Novellierungen des Ausländergesetzes auf den Weg gebracht. Diese Veränderungen der ausländerrechtlichen Normen waren erheblich: eine komplette Veränderung des Ausweisungsrechts, eine vollständige Überarbeitung des Zugangs zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt, eine Neufassung der Residenzpflicht und der Wohnsitznahme. Außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen kam noch die Erfindung von Menschen mit guter oder schlechter Bleibeperspektive hinzu. Gerade diese Erfindung charakterisiert die aktuelle Herausforderung für die Einwanderungsgesellschaft. Hier wird Einwanderung konzipiert nach dem Motto aus dem Grimmm´schen Märchen: „Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen.“ Im immerwährenden Spagat zwischen Ordnungspolitik und Sozialpolitik versucht die Politik, ordnungsrechtliche Maßnahmen für diejenigen mit einer schlechten Bleibeperspektive und sozialpolitische Zugänge für diejenigen mit einer guten Bleibeperspektive zu schaffen.

Es braucht ein einendes Leitbild

Wenn man sich dann noch vergegenwärtigt, dass diese gesetzlichen Neuerungen von  rund 570 Ausländerämtern, ca. 270 Visastellen, 300 Jobcentern, etwa 160 Arbeitsagenturen und ca. 600 Jugendämtern rechtskonform umgesetzt werden sollen, dann sind der Bedarf und die Notwendigkeit für ein Leitbild und eine Agenda für die Einwanderungsgesellschaft schon fast selbsterklärend.

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...