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10.08.2021 | Pressemitteilung

Keine Abschiebungen nach Afghanistan!

Zusammen mit 26 Organisationen aus dem Bereich der Menschenrechte, der Entwicklungspolitik, der Wohlfahrt, Flucht & Asyl sowie Rechtsanwält*innen- und Richter*innenvereinigungen fordert der AWO Bundesverband einen sofortigen Abschiebestopp nach Afghanistan.

Der letzte Abschiebeflug am 03.08.2021 unter deutscher Beteiligung von Wien nach Afghanistan wurde durch eine Eilentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gestoppt.  Allerdings hält Deutschland an seiner Abschiebepraxis fest und verkündet eine neue Terminierung. Zudem forderte der deutsche Innenminister u.a die europäische Kommission dazu auf, auf die Afghanische Regierung einzuwirken um weitere Abschiebungen durchführen zu können. „Diese politische Praxis ist menschenrechtlich einfach nicht mehr zu vertreten“, sagt Brigitte Döcker, AWO Bundesverband.

Im Wortlaut erklären die Verbände, darunter u.A. Brot für die Welt, Amnesty International und medica mondiale:

In Afghanistan vergeht kaum ein Tag ohne Anschlag. Seit dem Abzug der NATO-Truppen sind die Taliban auf dem Vormarsch: über die Hälfte der Bezirke in Afghanistan steht schon unter Kontrolle der Taliban. Die dritte Welle der Covid-19-Pandemie verschärft die humanitäre Situation im Land zusätzlich. Die Lage am Hindukusch ist dramatisch und wird sich aller Voraussicht nach weiter verschlechtern.

Ein Stopp aller Abschiebungen nach Afghanistan ist vor diesem Hintergrund dringend geboten.

Die afghanische Regierung hat bereits im Juli die europäischen Staaten aufgefordert, vorläufig keine Abschiebungen mehr durchzuführen. Norwegen, Finnland und Schweden sind dieser Aufforderung nachgekommen. Auch die Grenzschutzagentur Frontex hat Anfang August bekanntgegeben, keine Abschiebungen nach Afghanistan mehr unterstützen zu wollen. Zudem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Eilentscheidung am 2. August eine Abschiebung aus Österreich nach Kabul, die ursprünglich gemeinsam mit Deutschland stattfinden sollte, mit Verweis auf die dortige Sicherheitslage gestoppt.

Auch Deutschland darf die Augen vor der sich immer weiter verschlechternden Lage in Afghanistan nicht verschließen und muss alle Abschiebungen einstellen.

Rechtsstaat heißt, dass menschenrechtliche Prinzipien eingehalten werden. Sie dürfen auch nicht in einem Wahlkampf zur Verhandlung gestellt werden. Das völkerrechtliche Nicht-Zurückweisungsgebot, das aus dem absoluten Folterverbot abgeleitet wird und das Abschiebungen bei zu erwartenden schwersten Menschenrechtsverletzungen verbietet, gehört hierzu. Dieses Abschiebungsverbot gilt unabhängig von individuellem Verhalten.

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