Recht

Betreuungsrecht

Eine weitere unter Mitwirkung der AWO erarbeitete Reform ist beschlossen. Am 1. Januar 2023 tritt das neue Vormünder- und Betreuungsrecht in Kraft.

Die Reform kommt dem Ziel deutlich näher, das Selbstbestimmungsrecht von Menschen zu stärken und zu verwirklichen, die Unterstützung und Schutz bei der Ausübung ihrer Rechte benötigen. Das Gesetz stellt das Unterstützungsprinzip klar in den Vordergrund; die Vertretung der Betroffenen ist nur als letztes Mittel zulässig. Die Wünsche der Betroffenen sind Maßstab für alle in der Rechtlichen Betreuung handelnden Personen.

Mitarbeit der AWO an der Gesetzesreform

Das BMJ hatte zur Erarbeitung der Gesetzesreform vier Arbeitsgruppen eingerichtet. Die unterschiedlichen Akteure im Betreuungsrecht konnten hier ihre Vorschläge und Sichtweisen einbringen. Die AWO hat zusammen mit den anderen Verbänden der BAGFW aktiv an diesem Prozess mit gearbeitet und den Gesetzesentwurf in einer BAGFW-Stellungnahme weitestgehend begrüßt.

Es gilt jetzt die Erreichung der gesetzten Ziele zu begleiten und die optimalen Methoden zu identifizieren, wie das Prinzip Unterstützung optimal umgesetzt kann:

  • Welche hilfreichen Methoden und guten Praxisbeispiele gibt es bereits dazu?
  • Wie können sich Mitarbeitende in den Betreuungsvereinen vorbereiten?
  • Wie können ehrenamtliche Betreuer*innen adäquat unterstützt und begleitet werden, ohne sie zu überfordern?
  • Gibt es bereits erprobte oder innovative Fortbildungskonzepte für Ehrenamtliche?
  • Wie können Betreuungsvereine mithelfen, die Attraktivität des Ehrenamtes im Betreuungswesen zu steigern?

Dies sind die Aufgaben nach der Reform und vor dem In-Kraft-Treten der Reform.

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