Rechtsberaterkonferenz

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Zum 1. Juni 2021 wurde der Beitritt der AWO zur Rechtsberaterkonferenz (RBK) vollzogen. Bis Jahresende wurden zehn Anwält*innen der AWO benannt.

Die RBK ist ein Zusam­menschluss von Rechtsanwält*innen, die es sich in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden Caritasverband (DCV), Diakonie Deutschland, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), dem Paritätischen Gesamtverband - und jetzt auch der Arbeiterwohlfahrt (AWO) - sowie dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) seit Jahren zur Aufgabe gemacht haben, Rechtsberatung für Asylsuchende und ausländi­sche Flüchtlinge durch­zuführen.

Im Interesse der Rechtssuchenden treffen sich die mit den Verbänden vertraglich verbundenen Rechtsanwält*innen regelmäßig zu Konferenzen, in denen ein Informations- und Meinungsaustausch stattfindet.

Bis Ende 2021 wurden zehn Rechtsanwält*innen der AWO benannt. Gerne können noch weitere hinzukommen.

Die AWO Beratungsstellen der Migrationssozialarbeit können die bei der RBK gelisteten Rechtsanwält*innen bei Beratungsfragen kontaktieren.

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