Die RBK ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwält*innen, die es sich in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden Caritasverband (DCV), Diakonie Deutschland, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), dem Paritätischen Gesamtverband - und jetzt auch der Arbeiterwohlfahrt (AWO) - sowie dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) seit Jahren zur Aufgabe gemacht haben, Rechtsberatung für Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge durchzuführen.
Im Interesse der Rechtssuchenden treffen sich die mit den Verbänden vertraglich verbundenen Rechtsanwält*innen regelmäßig zu Konferenzen, in denen ein Informations- und Meinungsaustausch stattfindet.
Bis Ende 2021 wurden zehn Rechtsanwält*innen der AWO benannt. Gerne können noch weitere hinzukommen.
Die AWO Beratungsstellen der Migrationssozialarbeit können die bei der RBK gelisteten Rechtsanwält*innen bei Beratungsfragen kontaktieren.