Governance

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Governance-Kodex

Bundesjugendwerk: Auf der wegen der Pandemie digital stattfindenden Sonderkonferenz im März 2021 wurde der Governance-Kodex der Jugendwerke beschlossen.

Bild: Mit seinem Governance-Kodex hat das Bundesjugendwerk eine verbindliche Richtlinie der Jugendwerke der AWO in Deutschland für eine verantwortungsvolle Verbands- und Vereinsführung beschlossen.

Digitale Bundesjugendwerkskonferenz 2020

Die Corona-Pandemie hatte unter anderem zur Folge, dass die Bundesjugendwerkskonferenz 2020 nicht in Präsenz stattfinden konnte. Erstmals wurde eine Bundesjugendwerkskonferenz digital durchgeführt. Insgesamt war die Durchführung der Konferenz erfolgreich, gleichwohl zeigte sich schnell, dass die Atmosphäre im Digitalen nicht an die einer physischen Konferenz herankommen konnte. Der persönliche Austausch und das „Come Together“ fehlten. Aber auch der Konferenz-Ablauf unterschied sich deutlich. Gleichzeitig wurde im Vorfeld der Konferenz klar, dass der Jugendwerks-Governance-Kodex nicht auf dieser digitalen Konferenz beschlossen werden konnte, da noch einige Fragen offen waren.

Sonderkonferenz 2021 mit Beschluss des Jugendwerk-Governance-Kodex

Die digitale Bundesjugendwerkskonferenz bot für eine ausführliche Debatte des Governance-Kodex nicht den richtigen Rahmen. Außerdem zeigte sich während der Konferenz 2020, dass nicht alle Anträge abgearbeitet werden konnten. Aus diesem Grund wurde im März 2021 - anstelle des Bundesjugendwerks-Ausschusses - eine Sonderkonferenz einberufen, die in Präsenz hätte stattfinden sollen. Leider hatte uns die Pandemie weiterhin im Griff, sodass auch diese Konferenz am 06.03.2021 digital stattgefunden hat. So wurde inhaltlich über die Entwicklung und Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie im Jugendwerk, die Feedback-Kultur auf Bundesveranstaltungen, eine Positionierung zur Cannabis-Legalisierung und über gendersensible Sprache diskutiert. Außerdem wurde der Jugendwerk-Governance-Kodex beschlossen, der eine lange Historie aufweist.

Der lange Weg zum Ziel

2018 beauftragte die Bundesjugendwerkskonferenz den Vorstand des Bundesjugendwerkes, einen Prozess zur Erarbeitung einer Compliance-Richtlinie im Jugendwerk anzustoßen. Hintergrund waren insbesondere auch die Geschehnisse innerhalb der AWO. Vereinzelt kam ans Licht, dass sich Geschäftsführungen, Vorstände und deren Angehörige bereicherten. Um solchen Praktiken entgegenzuwirken, verschärfte der AWO Bundesverband seinen eigenen Compliance-Kodex. Währenddessen kam es immer wieder zu Nachfragen, wie mit dem Jugendwerk umzugehen sei und ob die Jugendwerke auch vom AWO-Kodex umfasst wären. Schon frühzeitig hat der Vorstand des Bundesjugendwerks deutlich gemacht, dass die Jugendwerke ein eigenständiges Regelungswerk benötigen. Zum einen aufgrund der Eigenständigkeit des Jugendwerks, zum anderen aufgrund dessen, dass viele Regeln nicht mit der Verbandsrealität des Jugendwerks übereinstimmen. Um einen solchen Prozess anzustoßen, hatte der Vorstand des Bundesjugendwerks 2018 einen Antrag in die Bundesjugendwerkskonferenz eingebracht.

Dieser beschlossene, recht schlichte und kurze Antrag, und der daran anknüpfende Prozess beschäftigten das Jugendwerk die kommenden drei Jahre intensiv. Der erste Entwurf des Jugendwerks-Kodex wurde vielfach kritisiert und basierte im Wesentlichen auf dem AWO-Kodex. Dabei wurden nur vereinzelt Änderungen vorgenommen. Als zu sperrig, zu lang, zu kompliziert und nicht jugendwerks-gerecht wurde der Entwurf kritisiert, was im Ergebnis auch richtig war. Die Folge war, dass der Kodex massiv zusammengekürzt und auf die wesentlichen Punkte beschränkt wurde, ohne dabei seine Wirkung zu verlieren. Denn unser Anspruch an eine verantwortungsvolle Verbandsführung durfte durch eine Kürzung nicht sinken. Vielmehr sollte der Jugendwerks-Kodex inhaltlich nicht hinter dem AWO-Kodex zurück fallen.

Auf fast allen, zwischen 2018 und 2021 stattfindenden, Bundesjugendwerks-Ausschüssen, Hauptamtlichen-Tagungen und Foren-Wochenenden wurde über den Kodex diskutiert und mitunter gestritten. Gleichzeitig stimmte sich das Bundesjugendwerk eng mit der AWO ab. Die Debatte wurde kontrovers geführt, was angesichts der Tragweite des Kodex nicht weiter verwunderlich ist. Denn der Jugendwerks-Kodex betrifft die alltägliche Arbeit in den Jugendwerken und beeinflusst die Zusammenarbeit in Vorständen und Geschäftsführung. Dies zeigte sich insbesondere dadurch, dass aufgrund von einigem Gesprächsbedarf - anders als geplant - der Jugendwerks-Kodex nicht auf der ordentlichen Bundesjugendwerkskonferenz 2020, sondern rund ein Jahr später auf der Sonderkonferenz 2021 beschlossen wurde. Auch auf der Sonderkonferenz wurde der Kodex über Stunden intensiv diskutiert und eine Vielzahl von Änderungsanträgen eingereicht.

Am Ende der Debatte stand ein, mit großer Mehrheit beschlossener Jugendwerks-Kodex, der im Sinne des Jugendwerks eine verantwortungsvolle Verbandsführung regelt. Enthalten sind u. a. Regeln zur internen Kontrolle und für Aufwandsentschädigungen. Damit ist das Jugendwerk der AWO mitunter einer der ersten Jugendverbände, der sich selbst solche Regeln gegeben hat. Nun gilt es dieses Papier innerhalb des Jugendwerks auch zu leben.

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