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26.11.2016 | Pressemitteilung

Reform der Kinder- und Jugendhilfe - AWO Bundeskonferenz stellt Forderungen

Von: Mona Finder

 

Am heutigen zweiten Tag der Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt (AWO) beschlossen die fast 450 Delegierten Forderungen in Bezug auf die angestrebte Reform des SGB VIII.

Die Arbeiterwohlfahrt fordert ein bedarfsorientiertes, präventives und lebensweltorientiertes Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Wolfgang Stadler, AWO-Vorstand

"Kinder und Jugendliche sollen die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Reformen zur Kinder- und Jugendhilfe sollten dementsprechend dazu dienen, ihnen die bestmögliche Unterstützung zu geben und nicht in erster Linie darauf abzielen, Einsparungen umzusetzen. Die Arbeiterwohlfahrt fordert ein bedarfsorientiertes, präventives und lebensweltorientiertes Kinder- und Jugendhilfegesetz“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

Auch wenn es möglicherweise in der laufenden Legislaturperiode zu keiner umfassenden Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes mehr kommen wird, stellt die AWO folgende Forderung auf:

  • Das SGB VIII muss zu einem inklusiven Leistungsgesetz für alle Kinder und Jugendlichen weiterentwickelt werden, ohne dass Leistungseinschränkungen oder finanzielle Mehrbelastungen für die Familien daraus resultieren.
  • Der individuelle Rechtsanspruch auf Leistungen zur Entwicklung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche ist zu stärken, bei gleichzeitigem Erhalt des Rechtsanspruchs der Erziehungsberechtigten auf Hilfen zur Erziehung in der derzeitigen Form.
  • Neben dem individuellen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Erziehung, Entwicklung und Teilhabe sind sozialraumorientierte niedrigschwellige Ansätze und Angebote auszubauen und rechtlich abzusichern.
  • Die kommunale Steuerung einer bedarfsorientierten, wirkungsvollen und kostenverantwortlichen Jugendhilfe bedarf des partnerschaftlichen Miteinanders von öffentlichen und freien Trägern. Eine Schwächung dieses Prinzips zugunsten einseitiger hoheitlicher Steuerungsvollmachten lehnt die AWO ab.
  • Leistungen, auf die ein individueller Rechtsanspruch besteht, sind auf der Grundlage von Leistungsverträgen zu erbringen. Ausschreibungs- und Vergabeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe lehnt die AWO ab.
  • Für alle Kinder und Jugendlichen müssen die gleichen Standards und Anspruchsgrundlagen gelten. Ein Zwei-Klassen-Gesetz mit pauschal reduzierten Leistungen für unbegleitet minderjährige Flüchtlinge darf es nicht geben.
  • Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen ermöglichen bereits jetzt eine bedarfsorientierte, individuell angepasste Leistungsgewährung. Die AWO hat sich auf allen Gliederungsebenen zuvorderst für eine entsprechende „Gesetzesanwendung“ einzusetzen.
  • Die breite und frühzeitige Beteiligung der Verbände und Fachorganisationen ist bei Gesetzgebungsprozessen grundsätzlich und nachdrücklich einzufordern.

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