Unsere Arbeit

Die Expert*innen-Runde „Rechtsanspruch guter Ganztag“ – auf der Suche nach den Gelingensbedingungen für einen guten Ganztag

Von: Dieter Eckert

 

Ein Veranstalterteam von vier Organisationen bietet seit 2018 Workshops für Expert*innen an, die sich für gute Gelingensbedingungen in der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einsetzen.

Der Bundestagswahlkampf 2017 verspricht einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Für die Arbeiterwohlfahrt liegen die Vorteile einer guten Ganztagsschule auf der Hand: Eine qualitätsvolle ganztägige Bildung und Erziehung bietet mehr Zeit für eine kindgerechte Förderung in anregenden Umgebungen, die Möglichkeit ein umfassendes Bildungsverständnis zu realisieren, mit altersgerechten Angeboten und Strukturen zu arbeiten und Lernen und Freizeit sinnvoll miteinander zu verbinden. Im Ergebnis soll jedes Kind die gleiche Chance auf Bildung und Teilhabe erhalten und seine Integration in die Gesellschaft positiv unterstützt werden.

Bereits am 31.Juli 2017 forderte der AWO Bundesverband einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. Kurz zuvor am 12. Juli 2017 forderte der AWO Bundesverband eine Qualitätsoffensive für Ganztagsschulen und unterstützte damit gezielt die Kampagne „Gute OGS darf keine Glückssache sein! Qualität sichern. Standards ausbauen“,  die von der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW unter dem Vorsitz der AWO im März 2017 gestartet und am 12.07.2017 vor dem Düsseldorfer Landtag ihren Abschluss gefunden hatte. Im gleichen Zeitraum wurde das Positionspapier „Der AWO geht es um mehr! Gute Förderung junger Menschen bedarf bester Ressourcen!“ zur Verbesserung der Arbeitssituation der Jugendhilfe in der Ganztagsbetreuung veröffentlicht. Kurz danach folgte die Veröffentlichung des Positionspapiers „Gute Orte für Kinder – Anforderungen und Herausforderungen für eine gelingende Bildung von Schulkindern“.

Diese Veröffentlichungen fielen in den Zeitraum der bevorstehenden Bundestagswahl im September 2017 und dem von den großen Parteien verkündeten Versprechen, im Falle eines Wahlsieges einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung einführen zu wollen.

In diese Zeit fiel auch die bemerkenswerte Veröffentlichung der Publikation „Mehr Schule wagen – Empfehlungen für guten Ganztag“. Dies war ein Gemeinschaftswerk der Stiftungen Bertelsmann, Robert-Bosch, Mercator und Vodafone mit dem Ziel, ein einheitliches Verständnis darüber herzustellen, was gute Ganztagsschule ausmacht.

 

Ein Arbeitsbündnis flankiert das Gesetzesvorhaben zum Rechtsanspruch guter Ganztag

Diese zeitgleichen bildungspolitischen Parallelentwicklungen bei der AWO und den Stiftungen führten zur Kontaktaufnahme und im Ergebnis im Januar 2018 zur Bildung eines Arbeitsbündnisses „Rechtsanspruch guter Ganztag“ von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), Bertelsmann-Stiftung, Robert-Bosch-Stiftung und Stiftung Mercator. Hiermit verbunden war das Ziel, die von der Großen Koalition in ihrem Koalitionsvertrag vom 12.03.2018 geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder ab dem Jahr 2025 gemeinsam fachlich zu begleiten.

Flankierend zu diesem Gesetzesvorhaben initiierten die vier Verbände eine bundesweite Plattform für den informellen, vertraulichen Austausch der an der Gestaltung und Umsetzung des Rechtsanspruchs beteiligten Akteure. Expertinnen und Experten aus Politik, Verwaltung, Gewerkschaften und Verbänden arbeiten seit September 2018 in einem vertraulichen Rahmen auf Workshops zusammen, um maßgebliche offene Fragen, die für eine qualitätsvolle Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz beantwortet werden müssen, zu identifizieren.

Mit der Einrichtung dieses Expert*innen-Kreises wollen die vier Organisationen einen Beitrag dazu leisten, damit das den guten Ganztagsangeboten innewohnende Potenzial für mehr Chancengerechtigkeit und damit für bessere Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern ausgeschöpft werden kann. Das „Mehr an Zeit“ in einem guten Ganztag ist sinnvoll für besseres individualisiertes Lernen und für bessere individuelle Förderung zu nutzen. Damit wird Lernerfolg weniger abhängig von der Unterstützung im Elternhaus und Chancengleichheit befördert.

Die Teilnehmer*innen der Expert*innen-Runde profitieren selbst unmittelbar von den Ergebnissen. Da sie überwiegend an der Umsetzung des Rechtsanspruchs beteiligt sind, tragen der Austausch mit anderen Stakeholdern und das zusätzliche Fachwissen dazu dabei, dies besser zu bewältigen.

In bislang sieben Expert*innen-Workshops von September 2018 bis Mai 2020 wurde aus den verschiedenen Perspektiven der Teilnehmer*innen und unter Einbeziehung zusätzlicher externer Expertise folgenden zentralen Fragen nachgegangen:

Welches sind die (Mindest-)Anforderungen an Ganztagsqualität, die bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs beachtet werden sollten? Welche rechtlichen Optionen bestehen, um qualitative Anforderungen bei der Umsetzung zu gewährleisten? Wie lassen sich Bedarfe und Perspektiven der beteiligten Personengruppen und Institutionen ganztagsgerecht einbinden? Welche Erfahrungen lassen sich beispielhaft hinzuziehen, um den Implementierungsprozess des Rechtsanspruchs zu beschleunigen?
Die im Verlauf der Workshop-Reihe entstandenen Expertisen, Rechtsgutachten verdanken sich in Teilen den Anregungen aus dem Teilnehmer*innen-Kreis. Diese wurden aktiv in die Runde eingebracht und von dem Organisationsteam umgesetzt.

 

Inhaltliche Schwerpunkte der Expert*innen-Reihe „Rechtsanspruch guter Ganztag“

In der Auftaktveranstaltung September 2018 stand das Leitthema „Rechtsanspruch auf Ganztag für Grundschulkinder: Wie kann er qualitätsvoll ausgestaltet werden?“ im Mittelpunkt der Beratungen. Hierzu wurden die Perspektiven der anwesenden Gruppierungen herausgearbeitet: Was sind die Kernfragen rund um Qualität? Welche Fragen stellen sich spezifisch mit Blick auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs? Welches sind die Risiken im Prozess der Umsetzung des Rechtsanspruchs? Welches sind die Chancen im Prozess? Fachlich in das Thema eingeführt wurden die Teilnehmer*innen durch Inputs von Prof. Falk Radisch (Uni Rostock) und den Fünf Thesen von Prof. Thomas Rauschenbach (DJI).

Die zweite Veranstaltung im Dezember 2018 konzentrierte sich auf die möglichen rechtlichen Gestaltungsoptionen zur Regelung qualitativer Fragen in Verbindung mit dem Ganztags-Rechtsanspruch. Hierzu legte Prof. Dr. Johannes Münder (ehemals TU Berlin) ein neues Rechtsgutachten „Rechtliche Möglichkeiten zur Sicherung der Qualität bei der Förderung von Grundschulkindern“ vor, welches mögliche Regelungsvarianten im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) vorstellte.
Weitere Impulse wurden durch Prof. Dr. Michael Wrase (WZB/ Uni Hildesheim) und Dr. Norbert Reichel (Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen) eingebracht.

Die Veranstaltung im März 2019 verfolgte eine systematische Zielbestimmung von Ganztagsbildung, -betreuung und –erziehung aus unterschiedlichen Perspektiven zu erlangen. Hierzu gaben Oggi Enderlein (Initiative für Große Kinder e.V.) zur Kind-Perspektive, Stephan Wassmuth (Bundeselternrat) zur Perspektive der Eltern, Prof. Natalie Fischer (Universität Kassel) zur Schulperspektive und Bettina Arnoldt (Deutsches Jugendinstitut) zur Perspektive der Kinder- und Jugendhilfe kurze Inputs, die nachträglich als Beiträge ausgearbeitet wurden.

Im Juni Workshop 2019 stellte Prof. Michael Wrase (WZB, Uni Hildesheim) sein für die Expert*innenrunde angefertigtes Rechtsgutachten „Einheitliche Qualitätskriterien für den Ganztag im Grundschulalter - Möglichkeiten der bundesrechtlichen Umsetzung“ (2019) vor. In Arbeitsgruppen wurden die zentralen Kategorien für die qualitative Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung auf Ebene der Länder-/ der Schulpolitik zusammengetragen und auf ihre weitere Umsetzung geprüft.
Im zweiten Teil stellte Prof. Ludger Pesch (Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin, Pestalozzi-Fröbel-Haus) seine Expertise zu einem übergreifenden Bildungsbegriff in der Ganztagsbetreuung vor. Unter dem Titel „Einen guten Ganztag auf der Grundlage eines integrierten Bildungsverständnisses schaffen!“ unterbreitete er einen Vorschlag, der bewusst vom Kind aus denkt, unabhängig von einem institutionellen Kontext steht und versucht, die bisherigen Ergebnisse zur Qualitätsfrage aus den Veranstaltungen aufzugreifen.

In der September Veranstaltung 2019 hielten Kathrin Bock-Famulla von der Bertelsmann Stiftung und Prof. Markus Sauerwein von der Fliedner-Fachhochschule Düsseldorf gemeinsam mit Dr. Karin Lossen von der TU Dortmund zwei Impulsvorträge. Frau Bock-Famulla stellte auf Basis des Ländermonitors Frühkindliche Bildungssysteme die aktuelle Situation der Schulkindbetreuung in den Bundesländern dar. Herr Sauerwein und Frau Lossen präsentierten Befunde der jüngsten Schulleitungsbefragung 2018, die sich auf Grundschulen im Ganztag beziehen, sowie zu StEG-Lesen. Anschließend stellte Prof. Iris Nentwig-Gesemann von der Universität Bozen ein im Rahmen dieser Workshop-Reihe geplantes Forschungsvorhaben zur Perspektive von Kindern im Grundschulalter auf ganztägige Settings vor.

Im Januar Workshop 2020 lag der inhaltliche Schwerpunkt auf Bundesländern, die bereits einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz eingeführt haben: Für das Flächenland Brandenburg stellten Ulrike Klevenz und Lutz Faulhaber, für den Stadtstaat Hamburg Dr. Dirk Bange und Dr. Sibylle Reichmann als Vertreter*innen der jeweils zuständigen Landesbehörden ihre Regelungen und Erfahrungen in der Ausgestaltung und Umsetzung des Rechtsanspruchs vor. Ergänzt wurden diese Erfahrungen durch ein Beispiel aus der Schweiz: Prof. Dr. Frank Brückel und Susanna Larcher von der Pädagogischen Hochschule Zürich berichteten über ein Kooperationsprojekt ihrer Hochschule mit der Stadt Zürich zur Verbesserung der Qualität in den Tagesschulen der Stadt Zürich. Bei „Qualität in Tagesschulen“ handelt es sich um einen praxisnahen Qualitätsrahmen, der das schulinterne Qualitätsmanagement unterstützt.

Im Mai 2020 stellten Prof. Ludger Pesch und Prof. Falk Radisch die überarbeitete Fassung des Textes „Einen guten Ganztag auf der Grundlage eines integrierten Bildungsverständnisses schaffen!“ vor. Prof. Iris Nentwig-Gesemann und Bastian Walther präsentierten erste Ergebnisse aus ihrer Studie zur Perspektive von Kindern im Grundschulalter auf guten Ganztag, in der bislang knapp 120 Kinder befragt wurden.

Die Expert*innen-Reihe „Rechtsanspruch guter Ganztag“ wird in 2020 noch zwei weitere Veranstaltungen durchführen. Auf diesen werden der Abschlussbericht der Studie zur Perspektive von Grundschulkindern auf den guten Ganztag sowie eine eigens für die Expert*innen-Runde erstellte Expertise zur Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention für die gesetzliche Ausformulierung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vorgestellt.

 

Die Expert*innen-Reihe „Rechtsanspruch guter Ganztag“ wird verantwortet durch die Veranstalter

Dieter Eckert, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (dieter.eckert@awo.org)

Dr. Dirk Zorn, Bertelsmann Stiftung (dirk.zorn@bertelsmann-stiftung.de)

Carolin Genkinger, Robert Bosch Stiftung (carolin.genkinger@bosch-stiftung.de)

Viktoria Latz, Stiftung Mercator (viktoria.latz@stiftung-mercator.de)
(bis Februar 2020: Dr. Petra Strähle)

Veröffentlichungen 2018 bis 2021

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