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16.11.2020 | Pressemitteilung

Bundesschiedsgericht der AWO enthebt Wilhelm Jost seines Amtes als Vorstandsvorsitzenden des Bezirksverbandes Hessen-Süd

Im Rahmen einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesschiedsgericht der Arbeiterwohlfahrt am vergangenen Freitag einen Beschluss gegen Wilhelm Jost gefällt. Sein Amt als Vorstandsvorsitzender des AWO Bezirksverbandes Hessen-Süd wurde mit einer einstweiligen Anordnung unverzüglich bis zum Abschluss des Hauptverfahrens ruhend gestellt. Der AWO Bundesverband hatte dies vor dem Bundesschiedsgericht beantragt.

Wilhelm Schmidt, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Es ist nicht schön, wenn im eigenen Verband solche Gerichtsverfahren und Urteile gegen ein Mitglied notwendig sind. Nichtsdestotrotz sind wir natürlich erleichtert, dass das Bundesschiedsgericht unser Anliegen und die dringliche Notwendigkeit nachvollziehen konnte – zum Schutz des Verbandes, aber insbesondere auch der Ehrenamtlichen und Mitarbeitenden im Bezirk Hessen-Süd. Wir können als Wohlfahrtsverband nicht akzeptieren, dass einzelne Personen vornehmlich zum eigenen Vorteil agieren und diese vom Vorsitzenden gestützt und geschützt werden. Mit den neuesten Erkenntnissen haben sich unsere Vermutungen bewahrheitet: Die Geschäftstätigkeiten, die angeblich zum Wohle und zum Schutz der AWO getätigt worden sein sollen, sind das Gegenteil: Sie haben der Arbeiterwohlfahrt im Bezirk Hessen-Süd massiv geschadet und dienten ausschließlich persönlichen Interessen.“

Hieran anknüpfend führt Wolfgang Stadler, Vorsitzender des Bundesverbandes, aus:

„Der Gang an das Bundesschiedsgericht ist die Ultima Ratio. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse führte in der Sache aber kein Weg daran vorbei. Wir befinden uns seit 2018 in einem verbandlichen Aufsichtsverfahren, in welchem wir eine Vielzahl grober Verstöße feststellen konnten. Die eigens vom Bezirksverband Hessen-Süd eingerichtete Task Force unter der Leitung von Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin kommt zu denselben Ergebnissen. Es gibt Widerstände und Rücktritte im Bezirksvorstand – auch viele Kreisverbände äußerten regelmäßig ihren Unmut. Zuletzt hatte sich der Bezirksausschuss am 31. Oktober 2020 für einen klaren Neuanfang ausgesprochen. Dies alles hat Herr Jost stets ignoriert und mit nachweislich falschen Behauptungen heruntergespielt.“

Der AWO Bundesverband befindet sich seit 2018 in einem Aufsichtsverfahren gegen den Bezirksverband. Die Prüfung fokussiert sich insbesondere auf Immobilientransaktionen des Bezirksverbandes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Führung in Hinblick auf die verbandlichen Vorgaben. Die Task Force hatte im Januar 2020 den Auftrag erhalten, die Übereinstimmung der Geschäftstätigkeit des Bezirksverbandes hinsichtlich der Einhaltung der verbindlichen Statuten und Richtlinien der AWO zu überprüfen und etwaige Empfehlungen für Konsequenzen bzw. Maßnahmen zu erarbeiten.

Die voneinander unabhängigen Prüfungen des Bundesverbandes und der Task Force ergaben gravierende Feststellungen unter anderem hinsichtlich unlauterer Verflechtungen und intransparentem Vorgehen bei Immobilientransaktionen mit marktunüblichen Konditionen zu Lasten des Bezirksverbands, dubiose Darlehensvereinbarungen sowie unberechtigte, unbegrenzte Rechtsschutzversprechungen für Dritte.

Wolfgang Stadler abschließend:

„Ausschlaggebend für den Antrag vor dem Bundesschiedsgericht war eine akute Gefährdungslage des Bezirksverband Hessen-Süd, die maßgeblich durch Wilhelm Jost mitbegründet und eine Gegensteuerung durch ihn erschwert wurde. Mit der zeitweiligen Amtsenthebung konnte der Gefährdung durch Wilhelm Jost nun allerdings entgegen gewirkt werden. In seiner Rolle als Vorsitzender des Bezirksverbandes wollte er aktuell noch Entscheidungen treffen, die den Interessen des Bezirksverbands vollständig entgegenstehen, sodass wir dies als Bundesverband nicht akzeptieren konnten. Ein Abwarten der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnisse – eingeleitet mit der Strafanzeige im Dezember 2018 – war nicht mehr geboten. Ebenso gab es bedingt durch die Corona-Pandemie Ungewissheiten hinsichtlich der Durchführbarkeit von Bezirkskonferenzen und damit einhergehend den Neuwahlen des Bezirksvorstands. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den restlichen Mitgliedern des Vorstands und den neugewählten Mitgliedern sowie der neuen Geschäftsführung die wirtschaftliche und verbandliche Zukunft des Bezirksverbands nachhaltig zu stärken. Die Ehrenamtlichen und Mitarbeitenden im Bezirk haben bspw. in verschiedenen Bundesprojekten zur Unterstützung bedürftiger Menschen oder in den Einrichtungen vor Ort stets hervorragende Arbeit geleistet. Dass Handlungen und Entscheidung der Verbandsspitze dies nachhaltig gefährden könnten, war nicht mehr hinnehmbar. Jetzt kann die Vergangenheit aufgearbeitet werden und wir schauen gleichzeitig gemeinsam nach vorne.“

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