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Hartz IV neu ausrichten: 20 Forderungen der AWO für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II

Von: Anna Droste-Franke

 

Spätestens seit der öffentlichen Diskussionen um die mittlerweile revidierte Entscheidung der Essener Tafel Anfang 2018, übergangsweise nur Menschen mit deutschem Pass neu in die Versorgung aufzunehmen, ist Hartz IV wieder zu einem Thema in der medialen Öffentlichkeit geworden.
Die anschließende Debatte darüber, ob Arbeitslosengeld II keine Armut bedeutet, sondern „die Antwort unserer Solidargemeinschaft“ darauf sei, hat einmal mehr gezeigt, dass es dringend eines Konzepts für eine Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende bedarf.

Fakt ist, kaum ein Gesetz hat in den vergangenen Jahren so viele Überarbeitungen erfahren wie das SGB II. Dennoch fällt die Bilanz dreizehn Jahre nach seinem Inkrafttreten kritisch aus: Die Reformen bleiben eine dauerhafte Baustelle und vielfach auch ein Sorgenkind. Seit vielen Jahren fordert die AWO deswegen, Vereinfachungen und Leistungsverbesserungen zugunsten der Leistungsbeziehenden auf den Weg zu bringen. Nur so kann es gelingen, eine dauerhafte Überwindung der Hilfebedürftigkeit zu erreichen und aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt zurück zu finden.

Den dringlichsten Nachbesserungsbedarf sieht die AWO bei der Berechnung und Ermittlung der Regelbedarfe: Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des statistischen Bundesamts als alleinige Grundlage für die Bemessung des menschenwürdigen Existenzminimums ist ungenügend und auch die primäre Ausrichtung an Einpersonenhaushalten, wenn doch die Betroffenen in Familien leben, erscheint problematisch. Besonders deutlich zeigt sich dies bei den Regelbedarfen für Kinder: viele der als relevant festgeschriebenen Ausgaben beruhen nur auf sehr geringen Stichprobenfällen. Hinzu tritt die Stigmatisierung, die Kinder durch das SGB II-System erfahren. Die AWO strebt deshalb langfristig einen Systemwechsel hin zu einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung an. Dringenden Handlungsbedarf sieht die AWO auch im Hinblick auf die Überarbeitung der Sanktionsregelungen: Die verschärften Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige erscheinen nicht nur in verfassungsrechtlicher Hinsicht fragwürdig, sie fördern auch keine günstigen Verhaltensweisen. Vielmehr bewirken sie in der Praxis das genaue Gegenteil, denn schwierige soziale Verhältnisse, bis hin zum Verlust der eigenen Wohnung, werden durch sie nur befördert.
Notwendig ist deshalb eine ehrliche Debatte darüber, wie das SGB II qualitativ und nachhaltig weiterentwickelt und finanziell besser ausgestattet werden kann. Selbstkritisch muss es dabei auch darum gehen, soziapolitisch längst überfällige Kurskorrekturen zeitnah auf den Weg zu bringen.

Das Positionspapier der AWO „20 Forderungen für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II“ finden Sie unten stehend.

20 Forderungen für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II

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