Häufig gestellte Fragen zur Erziehungs- und Familienberatung

1. In welchen Fragen kann ich mich an die Erziehungs- und Familienberatungsstelle wenden?

Ich kann mich an die Erziehungs- und Familienberatungsstelle wenden zum Beispiel bei

  • Unsicherheiten in der Erziehung
  • Problemen in Schule und Ausbildung (z.B. Lern- und Leistungsprobleme, soziale Konflikte, Verhaltensauffälligkeiten)
  • Fragen zu Trennung und Scheidung-, Sorge- und Umgangsrechtsfragen
  • Verhaltensauffälligkeiten (Ängstlichkeit, Einnässen, Aggressionen, soziales Verhalten, Schlafprobleme...)
  • Familiären Konflikte und Krisen

2. Wer kann eine Erziehungs- und Familienberatung in Anspruch nehmen?

Das Angebot richtet sich an Eltern, Alleinerziehende und Personensorgeberechtigte, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Familien und Angehörige.
Die Beratung erfolgt unabhängig von Nationalität, Religion oder Lebensweise.
Auch Fachkräfte wie Lehrer und Erzieher können sich an eine Beratungsstelle wenden.

3. Was kostet die Beratung?

Die Beratung ist für Ratsuchende kostenfrei.
Die Beratungsstellen werden von den Kreisen/Kommunen, zum Teil auch durch die Länder sowie die jeweiligen Träger (z.B. AWO) finanziert.

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