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28.03.2023 | Pressemitteilung

GEW, KTK und AWO appellieren an Bundesregierung: Sondervermögen dringend erforderlich

Bündnis für „Sondervermögen Bildung“.

Um das Kita-System vor dem Kollaps zu bewahren, schließt sich das Bündnis aus Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), KTK-Bundesverband und Arbeiterwohlfahrt (AWO) der Forderung der SPD- Vorsitzenden Esken nach einem „Sondervermögen Bildung“ an. Dieses müsse mit 100 Milliarden Euro ausgestattet sein. Der Kita-Bereich muss dringend mit mehr Finanzmitteln bedacht werden, damit das System entlastet und der Investitionsstau aufgelöst werden. 

 

„Die Alarmglocken im Kita-System schrillen seit langem lautstark, passiert ist bisher viel zu wenig. Die Ampel-Koalition muss jetzt handeln, bevor ein Kipppunkt im System überschritten ist“, begründet GEW- Vorstandsmitglied Doreen Siebernik den Vorschlag des Bündnisses. „Der Personalmangel schlägt mit aller Wucht auf den Arbeitsalltag der Beschäftigten durch. Kommunen können die Öffnungszeiten ihrer Betreuungseinrichtungen nicht mehr gewährleisten, Gruppen und ganze Einrichtungen werden geschlossen. Die unmittelbare Last müssen die Familien tragen.“  

 

„Die Einrichtung des Sondervermögens ist ein wichtiger Schritt. Damit kann das Betreuungssystem auf Stand gebracht werden – egal ob es um Digitalisierung, die Sanierung der Infrastruktur oder die dringend benötigte Gewinnung von Fachkräften geht. Es federt allerdings nur die akute Notlage ab“, so Mirja Wolfs, 2. Vorsitzende des KTK-Bundesverbandes. „Für die Zukunft braucht es mehr: Um den im Grundgesetz verankerten Anspruch zu erfüllen, in ganz Deutschland gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, muss sich der Bund in Abstimmung mit den Ländern und Kommunen dauerhaft an der Finanzierung des Betreuungssystems beteiligen.“ 

 

„Nur wenn der Bund verlässlich und dauerhaft in die Finanzierung einsteigt, rücken die pädagogisch unverzichtbaren Ziele in greifbare Nähe. Auch die Familien müssen sich wieder auf das System verlassen können, nicht zuletzt, damit die Vereinbarkeit mit der Berufstätigkeit gewährleistet ist. Bundesgesetzlich geregelt werden müssen insbesondere eine gute Fachkraft-Kind-Relation, mehr mittelbare pädagogische Arbeitszeit, ein ausreichender Anspruch auf Fort- und Weiterbildung, deutlich mehr Zeit für die KiTa-Leitung sowie der Anspruch auf Fachberatung. Damit das klappt, muss die frühkindliche Bildung in Deutschland zur Chefsache werden“ betonte Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums des AWO Bundesverbandes e.V.

LOGO AWO KTK GEW

Zum Bündnis:

AWO, GEW und KTK-Bundesverband setzen sich seit über zehn Jahren gemeinsam für bundesweit einheitliche Standards bei der Fachkraft-Kind-Relation, der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit, Zeit für Fort- und Weiterbildung, Leitungsfreistellung und Anspruch auf Fachberatung ein. Regelmäßig veranstalten sie dazu Qualitätsdialoge mit Verantwortlichen aus Gesellschaft, Wissenschaft und Politik.

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