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18.05.2017

AWO lehnt „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ ab

Von: Mona Finder

 

Heute wird im Bundestag das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" verabschiedet werden. Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

Insgesamt ist es bedauerlich, dass die deutliche Kritik der Zivilgesellschaft bei diesem im Schnellverfahren beschlossenen Gesetz nicht berücksichtigt wurde.

Brigitte Döcker, Mitglied im AWO-Vorstand

„Die AWO lehnt das Gesetz in seiner jetzigen nochmals verschärften Form entschieden ab und fordert die Bundestagsabgeordneten auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Der aktuelle Entwurf vermengt auf unzulässige Weise aufenthaltsrechtliche Belange mit sicherheits- und ordnungspolitischen Maßnahmen. Dabei wird missachtet, dass die allermeisten nach Deutschland Geflüchteten hierherkommen, weil sie Schutz und eine Perspektive suchen. Das Gesetz behandelt jedoch alle Geflüchteten wie potentielle Straftäter. Anstatt das Ausländerrecht immer weiter zu verschärfen, sollte der Fokus darauf gelegt werden, die Qualität der Asylverfahren zu verbessern. Diese weisen deutliche Mängel auf, wie jetzt auch eine Innenrevision beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nachwies.

Durch das systematische Auslesen von Handys, die Möglichkeit der überraschenden Abschiebung auch für langjährig Geduldete und die Ausweitung von Ausreise- und Abschiebungshaft werden die Menschen immer weiter entrechtet. Bedenklich ist zudem die geplante Regelung, Ausreisepflichtige und Menschen aus vermeintlich sicheren Herkunftsländern zu verpflichten, in Aufnahmeeinrichtungen leben zu müssen. Dass dies nun auch für eine Dauer von bis zu 24 Monaten für alle anderen Schutzsuchenden gelten soll, lehnt die AWO ebenso ab.

Auch die Regelungen zu den sogenannten Scheinvaterschaften lehnt die AWO ab, wenn hiermit das Grundrecht auf Familie eingeschränkt wird. Asylsuchende aus vermeintlich sicheren Herkunftsstaaten sowie Geduldete dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden, das Recht auf Familie durch sogenannte rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen auszunutzen.

Insgesamt ist es bedauerlich, dass die deutliche Kritik der Zivilgesellschaft bei diesem im Schnellverfahren beschlossenen Gesetz nicht berücksichtigt wurde.“

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