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16.12.2016 | Pressemitteilung

AWO fordert, Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen endlich zu beenden.

Von: Mona Finder

 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte legt heute dem Deutschen Bundestag seinen ersten Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland zur Debatte vor. Der Bericht umfasst den Zeitraum 01. Januar 2015 bis zum 30.06.2016. Kapitel 4 kritisiert die Wahlrechtsausschlüsse von bundesweit 84.550 Menschen mit Behinderungen als diskriminierende und unverhältnismäßige Eingriffe in das menschenrechtlich und verfassungsrechtlich garantierte staatsbürgerschaftliche Recht, zu wählen und gewählt zu werden.
 

Dass aufgrund zweier diskriminierender Gesetzesformulierungen im Bundeswahlgesetz immer noch 84.550 Menschen vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind, ist eine Schande für unser Land.

Brigitte Döcker, Mitglied des AWO-Vorstands

„Dass aufgrund zweier diskriminierender Gesetzesformulierungen im Bundeswahlgesetz immer noch 84.550 Menschen vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind, ist eine Schande für unser Land. Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert zu Recht, das die gesetzlichen Normen ungeeignet, diskriminierend, willkürlich und unverhältnismäßig sind. Die Regelung des § 13 Nr. 2 und Nr. 3. Bundeswahlgesetz sind daher ersatzlos zu streichen“, fordert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. „Die AWO lobt ausdrücklich die Landtage Nordrhein-Westfalens und Schleswig-Holsteins, die sich selbstkritisch der Wahrung und Verteidigung der Menschenrechte angenommen und die jeweiligen diskriminierenden Wahlrechtsauschlüsse in ihrem Landes- und Kommunalwahlrecht gestrichen haben, und fordert andere Bundesländer auf, nachzuziehen!“

Damit jeder sein Wahlrecht ausüben kann, sind Wahlen generell barrierefrei zu gestalten. Die AWO fordert daher den Deutschen Bundestag auf, gemäß Art. 29 UN-BRK bestehende Barrieren abzubauen und angemessene Unterstützungsmechanismen, wie beispielsweise die Verwendung von Parteisymbolen und Lichtbilder der Kandidaten auf Stimmzetteln, Vergrößerung der Schrift und die Verwendung von Leichter Sprache auf Wahlmustern, zu ermöglichen. Von diesen Maßnahmen würden über 7,5 Millionen Menschen – ältere Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit Lese-Rechtschreibschwäche – profitieren.

„Nächstes Jahr ist Wahljahr. Der Bundesgesetzgeber muss nun schnell nachziehen! Europaweit haben bereits Österreich, Italien, die Niederlande, Großbritannien, Lettland und Kroatien ihre Gesetze menschenrechtlich weiterentwickelt. Die Bundesrepublik Deutschland muss nun schnell handeln, um sich hier noch einen Platz im Mittelfeld zu sichern“, fordert Brigitte Döcker.

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