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11.12.2017 | Pressemitteilung

AWO fordert mehr Schutz für Geflüchtete mit Behinderungen

Am 6. Dezember hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen 2. Bericht zur Lage der Menschenrechte in Deutschland vorgestellt. Der Bericht beschäftigt auch mit der Versorgungs- und Unterbringungssituation von im Jahr 2016 nach Deutschland geflüchteten Menschen mit Behinderungen.

AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt: „Der Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte belegt: Asylsuchende Menschen mit Behinderungen erhalten oft keine bedarfsgerechte Versorgung und ihre Teilhabe- und Integrationschancen sind schlecht. Jetzt muss es darum gehen, die Situation der betroffenen Asylsuchenden mit Behinderung schnellstmöglich zu verbessern. Dazu muss Deutschland seiner Verantwortung nachkommen und die EU-Aufnahmerichtlinie umsetzen, um Schutzsuchende mit Behinderung mittels eines qualifizierten Verfahrens systematisch zu erfassen, um so ihre Bedarfe und Schutzrechte erkennen und sicherstellen zu können.“

 

Grundsätzlich muss nach Überzeugung der AWO der Leitsatz gelten, dass alle geflüchteten Menschen den Anspruch auf einen gleichberechtigen Zugang zu kulturellen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Ressourcen haben. Daher fordert die AWO den ins Bundesteilhabegesetz neu aufgenommenen §100 SGB IX ersatzlos zu streichen. Die AWO fordert ebenfalls, die familiäre Situation der geflüchteten Menschen mit Behinderungen, insbesondere die von Frauen und Mädchen, besonders zu berücksichtigen und beispielsweise durch beschleunigten Familiennachzug die Gewährung schneller und unbürokratischer Unterstützungsleistungen sowie die bevorzugte Vermittlung eines bedarfsgerechten, barrierefreien Wohnraumes zu stärken.

 

Damit Menschenrechte auch in Zusammenhang mit der Unterbringung besonders schutzbedürftiger Menschen beachtet und geschützt werden können, müssen inklusive Teilhabeangebot für Menschen mit Behinderungen vor Ort geschaffen und ausgebaut werden. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen sich vor Ort einbringen können, sich engagieren und an lokalen Angeboten teilhaben. Die Menschen, die hier Schutz finden, sollen Gelegenheit bekommen, sich einzubringen und der Gesellschaft, die sie aufgenommen hat, etwas geben zu können. Die AWO setzt sich daher für die interkulturelle Öffnung kommunaler Angebote und für die Schaffung eines inklusiven Sozialraumes ein. Aus Sicht der AWO sind daher Bund, Länder und Kommunen angehalten, inklusive Menschenrechtsarbeit und zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus zu fördern.

 

Nach Angaben des 2. Berichts zur Lage der Menschenrechte in Deutschland haben nach Deutschland geflüchtete Menschen mit Behinderungen oft einen schlechten und einen zeitlich stark verzögerten Zugang zu einer bedarfsgerechten medizinischen und psychosozialen Versorgung. Außerdem sind viele Beratungsstellen und Gemeinschaftsunterkünfte nicht barrierefrei. Ebenfalls ist der Zugang zu Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten erschwert.

 

Der AWO Bundesverband hatte sich an der bundesweiten Konsultation des Deutschen Institutes für Menschenrechte beteiligt, eine eigene Stellungnahme veröffentlicht und wurde im Rahmen der öffentlichen Anhörung als Sachverständiger angehört.

 

Der Bericht beschäftigt sich außerdem mit folgenden Themen:

  • Deutschland im Menschenrechtsschutzsystem
  • Ausgewählte Themen des vorherigen Menschenrechtsbericht: Entwicklungen seit Juli 2016
  • Menschenrechtskonforme Ausgestaltung des Alltags in Gemeinschaftsunterkünften
  • Das Recht von Kindern auf Kontakt zu ihrem inhaftierten Elternteil

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