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26.10.2017 | Pressemitteilung

AWO fordert: Aussetzung des Familiennachzugs abschaffen

Von: Mona Finder

 

Die AWO fordert anlässlich der heutigen Sondierungsgespräche zu den Themen Migration, Integration und Flucht, dass die Aussetzung des Familiennachzugs abgeschafft wird.

 

Nur so kann die nach völker- und europarechtlichen Vorgaben und aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt notwendige rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge beim Familiennachzug und bei gesellschaftlicher Teilhabe sowie das zentrale Recht auf ein Zusammenleben von Familienangehörigen verwirklicht werden.

 

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied im AWO Bundesvorstand: „Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können. Denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Deshalb muss der Familiennachzug unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Er ist aus humanitären Gesichtspunkten heraus nicht verhandelbar.“

 

Gegen den Familiennachzug wird häufig ins Feld geführt, dass so eine zu große Anzahl an Menschen unkontrolliert nach Deutschland einreisen könnte. Diese Befürchtung ist längst widerlegt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bereits seine Prognosen nach unten korrigiert. Und das Forschungsinstitut der Bundesanstalt für Arbeit legte nach einer repräsentativen Umfrage unter Geflüchteten Zahlen vor, nach denen für subsidiär Schutzbedürftige nur etwa 50.000 bis 60.000 Nachzüge zu erwarten wären.

Diese Angstmache wird auf Kosten von Menschen betrieben, die jeden Tag Angst, Gewalt und Todesgefahr ausgesetzt sind.

Brigitte Döcker, Mitglied des Bundesvorstandes

„Es wird zu Unrecht das Schreckensbild eines unkontrollierten Flüchtlingsstroms durch den Familiennachwuchs gemalt. Diese Angstmache wird auf Kosten von Menschen betrieben, die jeden Tag Angst, Gewalt und Todesgefahr ausgesetzt sind. So darf nicht länger Politik gemacht werden!“, erklärt Döcker.

Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist eine der wenigen legalen und ungefährlichen Einreisemöglichkeiten für schutzbedürftige Menschen. Auch subsidiär Schutzberechtigte werden genauso wie Genfer Konventionsflüchtlinge auf unabsehbare Zeit in Deutschland bleiben, weil oft unklar ist, wie lange der Krieg in ihrer Heimat dauern wird. Die zurzeit für subsidiär Schutzberechtigte geltende 2-jährige Aussetzung des Familiennachzugs ist seit dem 17. 3. 2016 mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) in Kraft.

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