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09.12.2020 | Pressemitteilung

AWO-Bundesausschuss beschließt neue Fassung des AWO-Governance-Kodex

Am vergangenen Samstag sind die Delegierten der 30 Landes- und Bezirksverbände der AWO zu einem digitalen Bundesausschuss zusammengekommen. Der bedeutendste Tagesordnungspunkt an diesem Tag war die Weiterentwicklung des AWO-Governance-Kodex mitsamt den Regelungen zur Vergütung der Geschäftsführung – hierzu haben die Delegierten beraten und Beschlüsse gefasst.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Ich freue mich und bedanke mich bei den Delegierten, dass sie die wichtigen Änderungen des AWO-Governance-Kodex einstimmig beschlossen haben. Dies verdeutlicht erneut das klare Verständnis für Compliance im Verband und dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen.

Seit der Verabschiedung des AWO-Governance-Kodex im November 2017 haben wir hilfreiche Hinweise zu den Regelungen aus dem Verband erhalten. Natürlich haben wir unser Regelwerk auch in Anbetracht der Vorkommnisse in Hessen und Thüringen evaluiert. Nach vielen und intensiven Beratungen mit Fachexpert*innen bin ich mit dem Ergebnis mehr als zufrieden. Es unterstützt die AWO, unsere Werte nachhaltig zu bewahren.“

Im Mittelpunkt der Weiterentwicklung stehen Interessenkonflikte im Zusammenhang mit geschäftlichen Beziehungen, die Stärkung der Aufsichtsgremien durch mehr Rechte und die Vergütung der Geschäftsführung. Neben der überarbeiteten Fassung des AWO-Governance-Kodex wird eine neue Arbeitshilfe zur Vergütung der Geschäftsführung veröffentlicht. Wolfgang Stadler weiter:

„Insbesondere die Vergütung der Geschäftsführung hat viele Berichterstattungen und Debatten in der Öffentlichkeit geprägt. Dies ist nachvollziehbar, da wir unsere wichtigen gesellschaftlichen Leistungen zum Teil mit öffentlichen Mitteln erbringen, Spenden erhalten und eine gemeinnützige, selbstlos tätige Organisation sind. Gleichzeitig – und das möchte ich deutlich sagen – leisten die Geschäftsführungen in der AWO, auch in herausfordernden Situationen, eine großartige Arbeit. Daher sollten sie stets angemessen und leistungsgerecht vergütet werden. Wir orientieren uns weiterhin an den Größenordnungen des Öffentlichen Diensts. Damit wird ebenso gewährleistet, dass sich die Spreizung der Vergütung der Geschäftsführungen und der Vergütung der Mitarbeitenden in einem angemessenen Verhältnis bewegt.

Zur Verbesserung der Transparenz müssen nun außerdem alle Gliederungen – unabhängig davon, ob ein Kreisverband oder eine ausgegliederte gGmbH – die Vergütung der Geschäftsführung gegenüber dem Bundesverband offenlegen und den Ausnahmefall gemessen am verbandlichen Vergleich schriftlich darlegen, sobald ein Schwellenwert, der sich aus dem Öffentlichen Dienst ableiten lässt, überschritten wird. Die Verträge der Geschäftsführungen der Landes- und Bezirksverbände erhalten wir unabhängig von den neuen Regelungen seit jeher, da dies im Verbandsstatut niedergeschrieben ist. Wir haben somit ein Regelwerk, welches auf der einen Seite klare Grenzen definiert, aber den Gliederungen unter Berücksichtigung des verbandlichen Maßstabs auch eigene Entscheidungen ermöglicht, die jeweils vom vollständigen Aufsichtsgremium zu beschließen sind.

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