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27.06.2018 | Pressemitteilung

AWO fordert Lösung im Konflikt um § 219a StGB

Von: Mona Finder

 

Zur heutigen öffentlichen Bundestagsanhörung in Punkto § 219a StGB erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

 

„Nachdem das parlamentarische Verfahren aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen den Regierungsparteien ins Stocken geraten ist, begrüßen wir, dass die Diskussion um die Abschaffung des § 219a StGB fortgesetzt wird. Es muss dringend eine Lösung für die bestehende Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte geben und Frauen und Paare der öffentliche Zugang zu wichtigen Informationen zum Schwangerschaftsabbruch gewährt werden. Das kann unserer Überzeugung nach nur durch die Abschaffung des § 219a StGB gelingen.

 

Was in der Diskussion häufig vergessen wird, ist, dass es eben nicht um die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche geht. Es geht um das Recht, sich sachlich und neutral über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu können. In dieser schwierigen Zeit ihres Lebens müssen Frauen darin unterstützt werden, eine selbstbestimmte und informierte Entscheidung treffen zu können.

 

Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der AWO beraten Frauen und Paare qualifiziert und ergebnisoffen zu allen Fragen des Schwangerschaftsabbruchs. Dabei sind sie auf die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen angewiesen, um eine fachgerechte Begleitung gewähren zu können. Der freie Zugang zu Informationen über den Schwangerschaftsabbruch und über die entsprechenden Ärztinnen und Ärzte vor Ort, würde die Beratungspraxis erleichtern und die zunehmende Rechtsunsicherheit, auch für die Beratungsstellen, aufheben.“

 

In der heutigen Anhörung im Bundestag werden drei oppositionelle Gesetzesentwürfe zum § 219a StGB „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ diskutiert. Gefordert wird eine Abschaffung beziehungsweise Einschränkung des Straftatbestands der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“.

 

Der Bundesverband der AWO hatte sich bereits im Mai 2018 in einem breiten Bündnis von Verbänden und Organisationen in einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CSU/CDU und SPD für die Abschaffung des §219a StGB eingesetzt.

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