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22.05.2020 | Pressemitteilung

AWO Bundesverband fordert Aufklärungswillen beim Landesverband Thüringen und den Tochtergesellschaften

Der AWO Bundesverband fordert die AWO AJS gGmbH, eine Tochtergesellschaft des Landesverbands Thüringen, dazu auf, alle Sachverhalte im Zusammenhang mit den Aufsichtsverfahren durch den Bundesverband tatsachenentsprechend darzulegen.

 

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender: Es werden Behauptungen in die Welt gesetzt, die nicht der Wahrheit entsprechen und somit der AWO – und damit meine ich insbesondere unsere Mitglieder, die Ehrenamtlichen und die Mitarbeitenden nicht nur in Thüringen – schaden. Das können und werden wir nicht hinnehmen.

 

Die Werte der Arbeiterwohlfahrt sprechen unter anderem von Gleichheit und Gerechtigkeit – die Erfolge des Verbandes und der Unternehmen werden durch viele Tausend Ehrenamtliche und Mitarbeitende begründet und nicht nur durch einzelne Personen an der Spitze. Deren Leistung und Verantwortung ist fraglos außerordentlich groß. Die Vergütung der Leitung darf dennoch keine zu große Diskrepanz zur Vergütung der Mitarbeitenden vorweisen – daher wurden die verbindlichen Vorgaben des AWO-Governance-Kodex verbandsweit einstimmig beschlossen.

 

Wolfgang Stadler bezieht sich dabei auf nachfolgende Äußerungen, die insbesondere in einer öffentlichen Stellungnahme der Geschäftsführung der AWO AJS getätigt wurden:

 

  • Der Bundesverband hat den Berichtsentwurf am 15.05.2020 allen Mitgliedern des Landesvorstandes zukommen lassen. Dies geschah nicht entgegen des verabredeten Verfahrens, sondern entsprechend dieses Verfahrens – dem Bundesverband wurde der Versand wider besseres Wissens sogar am 08.04.2020 bestätigt.
  • Der AWO-Governance-Kodex hat nicht nur empfehlenden Charakter, sondern wurde im November 2017 vom Bundesausschuss – das heißt mit Delegiert*innen aller Landes- und Bezirksverbände – einstimmig beschlossen. Die Zuständigkeit des Bundesausschusses ist im Verbandsstatut verankert und die Anerkennung des Verbandsstatuts ist maßgeblich für die Mitgliedschaft in der AWO, dem Tragen des Namens und der Nutzung der Marke AWO.
  • Die AWO AJS hat aufgrund ihrer Tätigkeit in der Sozialwirtschaft, als Teil der Freien Wohlfahrt und ihrer Stellung als gemeinnützige Gesellschaft eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Die Gesellschaft arbeitet mit öffentlichen Zuwendungen und macht steuerliche Vorteile geltend, sodass somit andere Maßstäbe als bei rein wirtschaftlichen Unternehmen anzusetzen sind. Durch verschiedene Sachverhalte entsteht zunehmend der Eindruck, dass seitens der AWO ASJ eine Entfernung vom AWO-Werteverständnis stattfindet.
  • Der Vorwurf, dass der Bundesverband gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstoßen hätte, ist haltlos. Der Berichtsentwurf wurde ausschließlich den Mitgliedern des Landesvorstandes zugeleitet. Diese haben als aufsichtsberechtigte Personen ein berechtigtes Interesse an den Informationen des Berichtentwurfs.

 

Zur zurückliegenden Prüfung in den Jahren 2016 und 2017 ergänzt Wolfgang Stadler: „Im Rahmen unserer damaligen Prüfung hatten wir darauf hingewiesen, dass die Vergütung einzelner Personen den Verbandsvergleich deutlich übertrifft. Da die überarbeiteten Vergütungsregelungen zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht verabschiedet waren, hatten wir vereinbart, dass die Vergütung nach Verabschiedung durch die verantwortlichen Organe – der Landesvorstand und die Aufsichtsgremien der Gesellschaften – überprüft wird.“

 

Zum weiteren Verlauf des Aufsichtsverfahrens sagt Wolfgang Stadler: „Wir haben die Stellungnahmen zu unserem Berichtsentwurf erhalten. Die Anmerkungen werden sachgerecht geprüft. Gegebenenfalls werden wir uns aufgrund neuer Hinweise, die sich seit Erstellung des Entwurfs ergeben haben, auch weitere Informationen und Unterlagen anfordern, um die verschiedenen Sachverhalte vollständig bewerten und einen Abschlussbericht erstellen zu können. Wir erwarten und fordern vollständige Kooperationsbereitschaft und Transparenz von allen Beteiligten.“

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